Brandenburg: NS-Ideen per Verfassung verbieten
Linke will Antrag in Landtag einbringen
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Potsdam - Die Landtagsfraktion der Linken hat ein Verbot der Verbreitung nationalsozialistischen Ideen in Brandenburg gefordert. Ein entsprechender Artikel sollte in die Landesverfassung aufgenommen werden, sagte der Sprecher gegen Rechtsextremismus, Andreas Bernig, gestern. Angesichts der deutschen Geschichte sei es angemessen, dieses Staatsziel zu formulieren. Ziel sei ein gemeinsames Vorgehen aller demokratischen Parteien. Die SPD-Fraktion äußerte sich zurückhaltend, die CDU-Fraktion ablehnend.
Der Antrag solle im Juli in den Landtag eingebracht werden und orientiere sich an einer Volksinitiative in Mecklenburg-Vorpommern, sagte Bernig. Dort hatten CDU, SPD, FDP und Linke nach dem Einzug der rechtsextremen NPD in den Landtag eine Initiative aufgegriffen und sich auf einen entsprechenden Artikel geeinigt. Der Begriff „nationalsozialistisches Gedankengut“ wurde dort allerdings durch die Formulierung „rassistisches und anderes extremistisches Gedankengut“ ersetzt.
Nach dem Willen der Linken soll die Landesverfassung durch einen Artikel 20a – „Friedensverpflichtung, Gewaltfreiheit“ – ergänzt werden. Darin solle festgelegt werden, dass Handlungen verfassungswidrig sind, die das friedliche Zusammenleben der Völker oder Menschen in Brandenburg stören könnten und besonders „darauf gerichtet sind, nationalsozialistisches Gedankengut wieder zu beleben“.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Günter Baaske, sagte, er wünsche sich durchaus eine deutlichere Formulierung als bisher. „Damit hätte man wohl die Zwischenfälle wie in Halbe und Seelow besser verhindern können.“ Am Soldatenfriedhof in Halbe (Dahme-Spreewald) und in Seelow (Märkisch-Oderland) marschieren immer wieder Neonazis zum sogenannten Heldengedenken auf. Es gebe dazu aber noch sehr unterschiedliche Auffassungen, sagte Baaske. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Lunacek sagte, die brandenburgische Verfassung gehe in dieser Hinsicht weit über die Mecklenburg-Vorpommerns hinaus. In Verbindung mit dem Grundgesetz und den Bundesgesetzen sei dies ausreichend geregelt. „Insofern sehen wir keinen Handlungsbedarf.“ dpa
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