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Brandenburg: Nußbaum in Not

Berlins Finanzsenator gerät unter Druck, weil er Führung bei Privatfirma wieder aufnahm

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Berlin - Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) steht wegen seines im Januar wieder aufgenommenen Geschäftsführerpostens in einer eigenen Firma in der Kritik. Der Unternehmer beruft sich dabei auf das Senatorengesetz, das die Verwaltung des eigenen Vermögens als eine der wenigen Ausnahmen von der Regel zulässt, wonach Senatoren nicht erwerbsmäßig tätig sein dürfen. Doch Oppositionspolitiker und der Steuerzahlerbund fordern Aufklärung. Denn seine Funktion in der Firma, für die Nußbaum – wie er sagt – „formal“ tätig ist, wirft Fragen auf.

In der Senatspressekonferenz sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), dass die Nebentätigkeit von Nußbaum „kein Thema in der Senatssitzung“ gewesen sei. Allerdings zeigte sich Heilmann, der vor seiner Berufung in den Senat zahlreiche Unternehmen und Firmenbeteiligungen besessen und gesteuert hatte, überrascht über den Vorgang. Heilmann sagte: „Ich bin immer davon ausgegangen, dass man gar nichts tun darf.“ Nußbaum räumte indes ein, dass er möglicherweise das Berliner Senatorengesetz zu großzügig ausgelegt haben könnte: „Sollte ich mit dieser Einschätzung nicht richtig liegen, so bin ich bereit, das zu korrigieren“, sagte er. Bisher sehe er aber seine „Position in der Gesellschaft nicht im Widerspruch zum Amt als Berliner Senator“.

Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) ist nach Ansicht von Ramona Pop, Fraktionschefin der Grünen im Abgeordnetenhaus, in der Sache gefordert: Wowereit müsse „eine Prüfung der Geschäftsführertätigkeit“ Nußbaums veranlassen. Sie könne sich vorstellen, dass die Tätigkeit als Geschäftsführer genehmigungspflichtig ist“.

Auch der Linken-Rechtsexperte im Abgeordnetenhaus, Klaus Lederer, forderte „den Regierenden Bürgermeister auf, schnellstmöglich zu klären, ob es sich um einen Verstoß gegen das Nebentätigkeitsverbot nach dem Senatorengesetz handelt“. Seine Fraktion habe „große Zweifel“ daran, dass die Vorschriften im Senatorengesetz solche Tätigkeiten abdecken.

Nußbaum erklärte selbst, er habe vor seinem Mandat privates Vermögen erworben, das er trotz seines Senatorenamtes verwalten müsse. Ein Teil davon liege in einer Firma, die „weder über ein operatives unternehmerisches Geschäft noch über Personal“ verfüge. Ein „externer Verwalter“ berate bei den Anlagen und werde hierfür extra bezahlt. „Die Gesellschaft investiert ausschließlich in öffentlich gehandelten oder zugänglichen Anlagen, Aktien, Renten oder Wertpapiere, ohne unternehmerischen Einfluss.“

Der Vorstandsvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, sagte auf Anfrage: „Wenn Herr Nußbaum in den Verdacht geraten würde, dass er Steuerschlupflöcher ausnutzt, wäre das für einen Finanzsenator eine schwer ertragbare Konstellation.“ Recherchen dieser Zeitung hatten ergeben, dass Nußbaum in der Firma, die er nun „formal“ wieder führt, mehr als 80 Prozent seiner Anteile seinen Kinder geschenkt hatte. Deren Wohnsitz lag laut Handelsregister in der Schweiz. Nußbaum zufolge sind sie aber in Deutschland steuerlich veranlagt. R. Schönball

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