Brandenburg: Opposition droht mit Verfassungsklage
Der Streit um die Finanzierung der Freien Schulen verschärft sich – Rot-Rot droht ein Verfahren vor dem obersten Landesgericht
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Potsdam - Brandenburgs rot-rote Regierungskoalition steuert wegen ihrer geplanten Kürzungen bei den freien Schulen auf ein Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht zu. Die Oppositionsfraktionen von FDP und Grünen bereiten eine Normenkontrollklage gegen das Haushaltsbegleitgesetz vor, das im Dezember vom Landtag beschlossen werden soll. Um vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen, muss sich allerdings noch die CDU-Fraktion anschließen, damit die nötige Stimmenzahl von 20 Prozent der Abgeordneten erreicht werden. Die Chancen stehen gut. CDU-Fraktionschefin Saskia Ludwig sagte, sie könne sich durchaus vorstellen, der Normenkontrollklage anzuschließen. CDU-Bildungsexperte Gordon Hoffmann sagte: „Wir wollen den Wettbewerb. Mit den Plänen von Rot-Rot sind die Freien Schulen in ihrer Existenz bedroht.“
Grüne-Fraktionschef Axel Vogel setzt darauf, dass sich Rot-Rot durch eine drohende Normenkontrollklage noch eines Besseren besinnt. Sollten weder die Volksinitiative und der öffentliche Druck mit Demonstration und Bildungscamp vor dem Landtag noch das parlamentarische Verfahren Erfolg haben, würde im Januar, nach der Haushaltsverabschiedung, der Rechtsweg beschritten, kündigte FDP-Fraktionschef Andreas Büttner an. Er hatte bereits vor einer Woche eine Verfassungsklage angedroht, als die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen gemeinsam Eltern aus Protest gegen die Kürzungspläne vor dem Landtag ein Bildungscamp einrichtet hatten. Dort wollen Eltern und Schüler bis zur Verabschiedung des Landeshaushalts 2012 Mitte Dezember ausharren.
Das Bildungsressort soll nach dem Willen der Landesregierung im nächsten Jahr 24 Millionen Euro einsparen, davon knapp fünf Millionen bei freien Schulen. Dagegen regt sich seit Bekanntwerden der Pläne heftiger Widerstand. Eine Volksinitiative („Schule in Freiheit“) sammelte mit 37000 Unterschriften mühelos weit mehr als die notwendigen 20 000 Unterschriften, um das Thema auf die Tagesordnung des Landtages zu setzen.
Grüne-Fraktionschef Vogel begründete die Klage damit, dass das geplante Gesetz gegen das Grundgesetz verstoße, weil darin die Existenz freier Schule garantiert ist. Diese seien nun aber durch die geplanten Einsparungen bedroht. Andere müssten die Beiträge so stark erhöhen, dass kein freier Zugang mehr gewährleistet wäre und der Schulbesuch vom Einkommen der Eltern abhinge. „Es darf keine Sozialauswahl geben“, sagte Vogel.
Das Bildungsministerium, aber auch Linke und SPD im Landtag reagierten gelassen auf die Drohung der Oppositionsfraktionen. Sprecher Stephan Breiding sagte, das Ministerium habe mit einer Klage gerechnet. „Wir haben das aber im Vorfeld geprüft.“ Freie Schulen blieben erhalten, es werde keine dramatischen Schließungen und höchstens moderate Anhebungen der Elternbeiträge geben. „Andere Länder haben viel dramatischer gekürzt“, sagte Breiding. Im Zweifelsfall müssten die freien Schulen einige Angebote einschränken und die im Vergleich zu staatlichen Schulen ohnehin kleineren Klassen aufstocken. „Wir haben sogar Anträge für neuen Schulen, die in Kenntnis der Finanzierung gestellt wurden.“
Allerdings hat der Protest zumindest in der Linksfraktion ein Umdenken ausgelöst. Sie will die Einbußen der freien Schulen abfedern, indem die vorgeschriebene Mindestklassestärke gesenkt wird. Dazu laufen derzeit noch Gespräche mit der SPD-Fraktion.
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