zum Hauptinhalt
Alles ruht: Die Opposition hat mit ihrem Antrag die Verhandlung über ihre eigene Klage erst einmal gestoppt.

© dpa

Befangenheitsantrag am Landesverfassungsgericht: Opposition lehnt obersten Richter ab

Kürzungen? Oder ein Systemwechsel? Der Präsident des Landesverfassungsgericht hält die von den Freien Schulen genutzte Bezeichnung der geplanten Einschnitte für "unglücklich" - die Opposition wirft ihm nun Befangenheit vor.

Stand:

Potsdam - Es ist ein einmaliger Vorgang: Im Streit vor dem Landesverfassungsgericht um die Kürzungen für Freie Schulen durch die rot-rote Landesregierung hält die Landtagsopposition den Präsidenten des obersten Gerichtes in Brandenburg, Jes Möller, für befangen. Die Fraktionen von CDU, FDP und Grünen haben deshalb einen Befangenheitsantrag gegen Möller gestellt, mit dem sich das Richterkollegium am Landesverfassungsgericht nun befassen muss, nach PNN-Informationen vermutlich schon am Freitag. Die ursprünglich für diesen Tag angesetzte erste Verhandlung über die Normenkontrollklage der Opposition gegen die neue Finanzierung für Freie Schulen ist kurzfristig abgesetzt worden.

Alle Hintergründe lesen Sie in der MITTWOCHAUSGABE der POTSDAMER NEUESTEN NACHRICHTEN

Auslöser für das drastische Vorgehen der Opposition und den in dieser Form – in der Landesgeschichte bei einem Streit um landespolitische Grundsatzentscheidungen – einmaligen Vorgang sind Äußerungen Möllers bei einem Jahrespressegespräch Ende Januar, die in den PNN zitiert worden sind. Möller hatte die von den Freien Schulen benutzte Bezeichnung „Kürzung“ für die von Rot-Rot durchgesetzte Senkung der Landeszuschüsse als „unglücklich“ bezeichnet. Zudem nannte Möller die Umstellung der Finanzierung für Freie Schulen einen „Systemwechsel“. Für Staats- und Verwaltungsrechtler ist das ein juristischer Begriff von einigem Gewicht, der Rot-Rot nach geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar weitaus mehr Spielräume bei der Umgestaltung der Schul-Finanzierung und bei Kürzungen ermöglicht hätte. Sollte Möller und mit ihm das Landesverfassungsgericht die neue Finanzierungsgrundlage als Systemwechsel einstufen, hätte das für die Normenkontrollklage der Landtagsopposition weitreichende Folgen: Sie hätte kaum Aussicht auf Erfolg und liefe in ihrer bisherigen Form ins Leere. Die Oppositionsfraktionen werfen Möller deshalb fehlende Unvoreingenommenheit vor.

Brisant an Möllers Äußerungen ist, dass im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Schulgesetzes aber nie von einem Systemwechsel die Rede war, auch nicht beim Bildungsministerium. Zudem haben Opposition und Landesregierung den Begriff nie ins Gerichtsverfahren eingebracht. Möller selbst und das Landesverfassungsgericht lehnten eine Stellungnahme dazu ab.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })