Brandenburg: Ostern und Pfingsten dürfen Berlins Trödelmärkte nicht öffnen
Liberalisiertes Ladenschlussgesetz der Bundeshauptstadt verbietet beliebte Touristenattraktion an kirchlichen Feiertagen
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Dieses Jahr wird Berlin zu Ostern und Pfingsten, wenn die Stadt voller Besucher ist, um eine Attraktion ärmer sein. Ausgerechnet im Zuge des neuen Ladenöffnungsgesetz wurden die Kunst- und Trödelmärkte mit strengeren Auflagen an Feiertagen bedacht: Am Oster- und Pfingstsonntag dürfen sie nicht öffnen. Denn laut dem neuen Ladenöffnungsgesetz, das seit November 2006 gilt, stehen die christliche Feiertage unter besonderem Schutz – dazu gehören auch Weihnachten und Totensonntag. Die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit spricht von einer Vereinheitlichung. Früher hätten die Bezirke die Öffnungszeiten an Feiertagen unterschiedlich gehandhabt.
„Für uns ist das dramatisch. Wir wünschen uns eine Ausnahmegenehmigung“, sagt Martin Schwenn vom nur am Sonntag geöffneten Flohmarkt am Mauerpark in Prenzlauer Berg. Für Michael Wewerka, Veranstalter des größten Berliner Kunst- und Trödelmarktes an der Straße des 17. Juni, ist die Regelung unverständlich: „Man liberalisiert die Öffnungszeiten und verbietet dann so etwas.“ Wewerka hofft auf eine Novelle des Ladenöffnungsgesetzes zu Gunsten der Trödelmärkte. „Berlin versucht mit aller Gewalt Provinz zu werden“, ärgert er sich. Seit mehr als 30 Jahren veranstaltet Wewerka den Trödelmarkt und weiß, dass dieser für viele zum Berlin-Besuch dazu gehört.
Auch wer einen Blumenstrauß oder Brötchen über die Feiertage kaufen möchte, geht leer aus. Am Ostersonntag, Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtsfeiertag dürfen nur Zeitungen und Zeitschriften verkauft werden. Ausgenommen sind Apotheken, Tankstellen und Läden in Flughäfen und Bahnhöfen. Mit Ironie reagiert darauf der Wirtschaftsexperte der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Volker Thiel (FDP): „Dann müssen wir also unsere Brötchen an der Tankstelle kaufen.“ Die FDP habe das Thema bereits im Januar im Ausschuss angesprochen und Nachbesserungen beim Ladenöffnungsgesetz gefordert. Senatsvetreter hätten jedoch geantwortet, die jetzige Praxis solle erst einmal ein Jahr lang ausprobiert werden.
Die Berlin Tourismus Marketing GmbH (BTM) sieht in den Antik- und Flohmärkten „ein Stück Berlin“. Die Märkte „sind wichtig für den Tourismus, und es gehen auch viele Berliner mit ihren Gästen dort gucken und shoppen“, sagt BTM-Sprecher Christian Tänzler. Die Tourismuswerber sind daher „nicht begeistert“ über die neue Praxis. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg sei „bereits bei verschiedenen Senatoren vorstellig geworden“, sagt Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen. Einzelheiten wollte er aber nicht nennen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist laut Sprecher Holger Lunau „ganz klar dafür, dass die Märkte an den Feiertagen öffnen dürfen“. Die Attraktivität der Märkte für Berliner und Touristen beweise der Andrang auf Märkten wie an der Straße des 17. Juni: „Da steppt ja immer der Bär.“
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