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Partei drohte mit Verfassungsklage: Brandenburger CDU erzwingt erneute Expertenanhörung zum Haushalt
Am 12. Juni sollen im Brandenburger Landtag erneut Experten zum geplanten Doppelhaushalt 2025/26 angehört werden. Die CDU hatte zuvor gedroht, vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.
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Brandenburgs CDU hat sich durchgesetzt: Nach der Ankündigung der Oppositionsfraktion, das Verfassungsgericht anzurufen, um eine erneute Expertenanhörung zum Haushalt zu erwirken, hat die Regierungskoalition aus SPD und BSW nun eingelenkt. Gemeinsam mit der CDU beantragte man am Mittwoch eine erneute Expertenanhörung, die am 12. Juni stattfinden soll.
Angehört werden sollen der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Bundesbank und die Kommunalen Spitzenverbände. Darüber hinaus soll jede Fraktion einen weiteren Anzuhörenden benennen dürfen.
„Nachdem Finanzminister Crumbach gestern noch vollmundig erklärte, keine rechtlichen Probleme bei der geplanten Ausweitung der Konjunkturkomponente zu sehen, scheint nun endlich Vernunft bei SPD und BSW eingekehrt zu sein“, sagte der CDU-Finanzexperte Steeven Bretz. „Ich begrüße ausdrücklich, dass es nun eine ordnungsgemäße Anhörung geben wird, in der wir von maßgeblichen Experten erfahren werden, ob die geplante Ausweitung der Konjunkturkomponente mit der Verfassung vereinbar ist.“
Mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 stehe die finanzielle Stabilität des Landes Brandenburg auf dem Spiel, sagte Bretz weiter. „Die geplante Ausweitung der Konjunkturkomponente würde eine Versechsfachung der Schulden von 500 Millionen auf über drei Milliarden Euro ermöglichen.“ Ein solcher Schritt sei in Deutschland beispiellos und käme faktisch einer Aushebelung der Schuldenbremse gleich. „Unser Ziel muss es sein, ein Abrutschen Brandenburgs in eine Schuldenspirale zu verhindern“, sagte Bretz. „Ich erwarte von Finanzminister Crumbach, dass er endlich seinen Job ordentlich erledigt.“
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