Brandenburg: Parteichefs beraten über Ehrenkodex
Landes-Politiker sollen ihre Partei über Einkünfte informieren / PDS: Verschärfung des Ministergesetzes wäre besser
Stand:
Landes-Politiker sollen ihre Partei über Einkünfte informieren / PDS: Verschärfung des Ministergesetzes wäre besser Von Thorsten Metzner Potsdam. Für Amts- und Mandatsträger im Land Brandenburg soll als Konsequenz aus den jüngsten Affären um Ex-Minister künftig ein strenger „Ehrenkodex“ gelten. Das sieht der Entwurf von SPD-Ministerpräsident Matthias Platzeck für „Verhaltensregeln für politische Amts- und Mandatsträger" vor, der am Mittwoch auf Einladung Platzecks bei einem Treffen der Parteivorsitzenden der großen demokratischen Parteien diskutiert werden soll. Gleichzeitig soll über ein von CDU-Landeschef Jörg Schönbohm vorgeschlagenes Fairness-Abkommen für den Landtagswahlkampf beraten werden. Der neue Ehrenkodex mit sieben Paragraphen ist laut Platzecks Entwurf als „politische Selbstverpflichtung“ angelegt, zu der sich SPD, CDU, PDS, Grüne und FDP bekennen. Er soll nicht nur für das Land, sondern auch für die Kreise und Gemeinden gelten. So regelt Paragraph 3 ein „Verbot von Entscheidungen in eigener Sache“: Das heißt, Amts- und Mandatsträger hätten "alles aktiv zu tun, auch nur dem Anschein entgegenzuwirken, öffentliche Interessen sowie ihre privaten würden nicht in hinreichendem Maße getrennt". Amts- und Mandatsträger sollen sich zudem verpflichten, keine Vergünstigungen von Institutionen oder Unternehmen anzunehmen – etwa Sonderkonditionen von Kreditinstituten oder Versorgungsunternehmen, Einkaufsmöglichkeiten in Unternehmen oder bei Reisen und Urlaubsaufenthalten. Nach Paragraph 4 (Verbot bezahlter Interessenswahrnehmung) sollen Kandidaten für öffentliche Wahlämter ihren Parteien die „Art ihrer Einkünfte und ihre Ehrenämter“ offen legen. Nicht ohne Brisanz ist der Paragraph 5 zur „Tätigkeitsbeschränkung“. Er soll verhindern, dass öffentliche Funktionsträger etwa nach ihrem Ausscheiden Insiderwissen privat verwerten. Wegen eines Beratervertrages mit der Deutschen Bahn AG, mit der er als Minister einen 1,2-Milliarden-Vertrag abgeschlossen hatte, war der frühere SPD-Verkehrsminister Hartmut Meyer unter Druck geraten. In dem Passus des Ehrenkodexes heißt es nun, dass „nicht allgemein zugängliches“ Wissen „für private Zwecke, insbesondere für gutachterliche, schriftstellerische oder beratende Tätigkeit, nur dann verwendet werden“ darf, „wenn und soweit das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität des Amtes oder Mandates nicht beeinträchtigt wird“. Nach dem Entwurf sollen sich die Parteien außerdem verpflichten, Amts- und Mandatsträger, die gegen die Regeln verstoßen, für öffentliche Ämter nicht wieder aufzustellen. Ob es tatsächlich zur Verabschiedung von Ehrenkodex und Fairness-Abkommen kommt, ist offen. So reagiert die PDS skeptisch auf die Vorstöße. Auslöser der Debatte um einen Ehrenkodex sei das Agieren früherer Minister gewesen, sagte PDS-Landeschef Ralf Christoffers. Der vorgeschlagene Ehrenkodex sei nicht rechtsverbindlich. „Besser wäre es, das Ministergesetz zu verschärfen.“ Dies lehnt die Landesregierung bislang ab. Ohnehin gebe es dringendere Probleme, die beim ersten Treffen aller Parteivorsitzenden besprochen werden müssten, so der PDS-Landeschef. CDU-Landeschef und Innenminister Jörg Schönbohm erneuerte gestern die Forderung nach einem Fairness-Abkommen für den bevorstehenden Wahlkampf. So sollten sich die Parteien verpflichten, auf persönliche Diffamierungen und die Zerstörung von Wahlplakaten zu verzichten, sagte Schönbohm. Sinnvoll wäre es auch, ab Juli keine öffentlichkeitswirksamen Übergaben von Förderbescheiden zu inszenieren.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: