Brandenburg: Prüfauftrag von der falschen Seite
Rechnungshofchef jobbte nebenbei für Regierung
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Potsdam - Die Opposition aus CDU, FDP und Grünen im Landtag sieht die Staatskanzlei, den Präsidenten des Landesrechnungshofes, Thomas Apelt, und Landtagspräsidenten Gunter Fritsch wegen eines Gutachten zur Beamten-Karriere einer Landesbediensteten in Erklärungsnot. Der Chef der Staatskanzlei, Albrecht Gerber, soll heute im Haushaltskontrollausschuss über den Fall Auskunft geben. Es geht um eine Beamtin, einst die Geliebte von Ex-Innenminister Rainer Speer (SPD), der im September wegen der Affäre um nicht gezahlten, stattdessen von der Staatskasse getragenen Unterhalt für ein uneheliches Kind zurückgetreten war. Journalisten hatten nun die Staatskanzlei mit Fragen nach den Umständen der Verbeamtung konfrontiert. Daher prüft Rechnungshof-Präsident Apelt nun den Vorgang – allerdings als „sachkundige Privatperson“, wie es offiziell heißt. Verwaltungsrechtler und die Opposition sehen darin einen klaren Verstoß gegen das Beamtengesetz.
Die Staatskanzlei teilte gestern offiziell mit, ihr Chef Gerber habe „mit Zustimmung der in Rede stehenden Mitarbeiterin veranlasst, den Vorgang von unabhängiger Seite prüfen zu lassen“. Tatsächlich hatte die Staatskanzlei nach PNN-Informationen bereits im Vorfeld massiv Druck auf das Ministerium ausgeübt, in dem die Beamtin arbeitet und das sich wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Herausgabe der Personalakte lange gewehrt hatte. Schließlich holte sich die Staatskanzlei von der Beamtin die Zustimmung für eine Klärung durch Apelt. Trotz dessen privater Tätigkeit sollte, so die Intention der Staatskanzlei, der Name des Rechnungshofspräsidenten dem Prüfergebnis größtmögliche Autorität und Glaubwürdigkeit verleihen.
Apelt sagte zu, zeigte das bei seinem Dienstherren, Landtagspräsident Gunter Fritsch, an. Der erhob keine Einwände. Die Landtagsverwaltung sah keinen Anlass, näher zu prüfen, ob es sich um eine verbotene Nebentätigkeit handelt.
Doch der renommierte Potsdamer Verwaltungsrechtler Klaus Herrmann kommt zu dem Schluss: Apelts Engagement „verstößt gegen das Splittingverbot im Beamtenrecht“. Demnach dürften sich Staatsbedienstete nicht als Nebenbeschäftigung mit einer Sache befassen, die zu ihrem Hauptamt gehört. Aber die Prüfung der Beamtenkarriere der Ex-Geliebten Speers falle in die Zuständigkeit des Landesrechnungshofes, so Herrmann: „Die Beratung der Landesregierung in Fragen des Dienstrechts und der Bewirtschaftung von Personalmitteln zählt zu den originären Aufgaben des Rechnungshofes. Der Landtagspräsident hätte erklären müssen, dass die von der Landesregierung in Auftrag gegebene ,unabhängige’ Untersuchung dem Hauptamt des Rechnungshofspräsidenten zugeordnet wird.“ Also: Apelts Privat-Prüfung kollidiert mit seinen Dienstpflichten.
„Es scheint, als wurde hier von der SPD erneut die Grenze zwischen Partei- und Regierungshandeln verwischt“, sagte CDU-Fraktionsgeschäftsführer Ingo Senftleben. FDP-Fraktionsgeschäftsführerin Marion Vogdt „drängen sich Zweifel an Apelts Unabhängigkeit auf“. Von einem „unzulässigen Verfahren“ sprach Grüne-Fraktionschef Axel Vogel. Alexander Fröhlich
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