zum Hauptinhalt

Brandenburg: Rechtsextreme Einheitsliste

DVU-Chef Schuldt als NPD-Spitzenkandidat: Obwohl gemeinsame Parteien-Listen verboten sind, ist das legal

Stand:

DVU-Chef Schuldt als NPD-Spitzenkandidat: Obwohl gemeinsame Parteien-Listen verboten sind, ist das legal Potsdam - Treten die rechtsextremen Parteien NPD und DVU zur Bundestagswahl in Brandenburg mit einer verbotenen Listenverbindung an? Die Frage drängt sich auf, weil die NPD den Landesvorsitzenden der Frey-braunen Schwesterpartei DVU, Siegmar-Peter Schuldt, als eigenen NPD-Spitzenkandidaten ins Rennen schickt. Gemeinsame Listen von Parteien sind bei Bundestagswahlen – anders als bei Landtagswahlen – nach dem Bundeswahlrecht aber verboten. Trotzdem sieht Brandenburgs Landeswahlleiter Peter Kirmße, wie er auf Anfrage bestätigte, keine wahlrechtliche Handhabe gegen die bisher engste Allianz der beiden rechtsextremen Parteien bei Wahlen in Brandenburg. Die Rechtslage ist nämlich komplizierter, wie Thomas Nobbe, der Wahlrechtsexperte des Landeswahlbüros erläutert. Zwar sei eine gemeinsame Liste mehrerer Parteien tatsächlich unzulässig. Und der Bundeswahlleiter habe jüngst – mit Blick auf die Linkspartei-Allianz von PDS und WASG – auch darauf hingewiesen, dass das Verbot „mehrparteiiger Listenverbindungen“ nicht umgangen werden dürfe, so Nobbe. Dies wäre jedoch erst der Fall, wenn eine Partei-Liste von Mitgliedern einer anderen Partei dominiert würde. „Es ist bislang nicht ersichtlich, dass diese Schwelle in Brandenburg überschritten wird.“ Die Bundesspitzen beider rechtsradikalen Parteien hatten sich im Herbst 2004 darauf geeinigt, dass die NPD zur nächsten Bundestagswahl antritt, die DVU dafür zur Europawahl. Was das Vorgehen der rechtsextremen DVU und NPD, die NPD-Spitzenkandidatur des DVU-Manns Schuldt, möglich macht: Es gibt keine Vorschrift im Wahlrecht, dass Parteien nur eigene Mitglieder als Kandidaten aufstellen dürfen. Nobbe: „Man kann selbst Listenplatz 1 mit einem Parteilosen oder einem Mitglied einer anderen Partei besetzen.“ Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht des Landeswahlbüros auch die Pläne der PDS-Linkspartei in Brandenburg wahlrechtlich nicht zu beanstanden, den parteilosen Bundesrichter Wolfgang Neskovic und WASG-Mitglieder auf die Landesliste zu wählen. Entscheidend sei, so Kirmße, dass nur PDS-Mitglieder – und keine Nichtmitglieder oder Gäste – diese Liste in geheimer Abstimmung wählen dürfen. „Das ist ein K.O.Kriterium“, so Kirmße. Aber diese Problematik sei den Justiziaren aller Parteien bewusst. Schließlich wolle niemand seine Liste angreifbar machen. Die Vorbereitungen der vorgezogenen Bundestagswahl am 18. September in Brandenburg verlaufen trotz der knappen Frist ohne größere Probleme. Dies habe sich bei einem Treffen mit den Kreiswahlleitern am Dienstag in Potsdam bestätigt, so der Landeswahlleiter. Eine Blamage wie zur Bundestagswahl 1998, wo Brandenburg Schlusslicht bei der Auszählung der Ergebnisse war, werde sich mit Sicherheit nicht wiederholen. In sechs Städten und Gemeinden, nämlich in Cottbus, Hennigsdorf, Teltow, Trebbin und Neuenhagen, dürften die Ergebnisse am Wahlabend sogar blitzschnell vorliegen: Dort können die Wähler ihre Kreuzchen in Wahlmaschinen eintippen. Kirmße äußerte sich auch zuversichtlich, dass bis zum 18. September genügend Wahlhelfer gefunden werden. Theoretisch wäre es sogar möglich, noch am Wahltag Bürger im Wahllokal „zu verpflichten“, so Kirmße. „Aber das ist bundesweit noch nie vorgekommen: Die Motivation dieser Helfer dürfte auch nicht sehr groß sein.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })