Nach OVG-Urteil: Regierung sieht keine Versäumnisse
Nach dem Schallschutz-Urteil des OVG sind die Folgen noch nicht absehbar. Die Opposition in Brandenburg übt scharfe Kritik am Infrastrukturministerium. Das Land habe sich "eines Rechtsstaates unwürdig" verhalten, so die Grünen. Vogelsänger wies Versäumnisse beim Schallschutz zurück.
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Potsdam - Das jüngste Schallschutz-Urteil zum Pannen-Flughafen setzt Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) unter Druck. Am Freitag übten die Oppositionsparteien CDU und Grüne, aber auch der Blankenfelder Bürgermeister Ortwin Baier (SPD) scharfe Kritik, das Brandenburg nach dem bereits eindeutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom Juni 2012 zum rechtswidrigen Billig-Schallschutzprogramm des Flughafens versucht hatte, den dort bekräftigten Standard des Planfeststellungsbeschlusses noch mit dem Standard der „krummen Null“ zu entschärfen. Brandenburg habe sich, so die Grünen, zulasten von rund 25 000 Anwohnern eines „Rechtsstaates unwürdig“ verhalten. Dagegen wies Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD) erneut Versäumnisse seines Ministeriums beim Schallschutz des BER zurück. Die Konsequenzen des Urteils sind noch nicht absehbar.
Platzeck hat nach dem OVG-Urteil bislang lediglich eine zügige und kurzfristige Prüfung zugesagt. Allerdings hatte er öffentlich im letzten Jahr den Kurs Brandenburgs verteidigt, mit dem das von 2004 bis 2014 mit 139 Millionen Euro nie ausfinanzierte, rechtswidrige BER-Schallschutzprogramm – er war Vizeaufsichtsratschef – lediglich um 305 Millionen Euro nachgebessert worden wäre. Nun sind, wenn die früheren Zahlen der Flughafengesellschaft stimmen, 591 Millionen Euro fällig. Offiziell hat der Flughafenaufsichtsrat bislang erklärt, dass diese Gesamtsumme in den von den Gesellschaftern Ende 2012 bewilligten 1,2-Milliarden-Mehrkosten bereits enthalten ist. Es gab aber bereits Hinweise, dass der Puffer von 285 Millionen Euro für andere Zwecke verplant wird. Flughafenstaatssekretär Rainer Bretschneider wollte sich jedenfalls am Freitag nicht festlegen, ob in Folge des OVG-Urteils zusätzliche Kosten auf den Flughafen zukommen.
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