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Gesundheitsministerin Britta Müller.

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Rettungsdienst in Brandenburg: Gesundheitsministerin Müller droht mit Entmachtung der Landkreise

Im Streit um die Finanzierung des Rettungsdiensts im Land Brandenburg erwägt Gesundheitsministerin Britta Müller eine Gesetzesänderung.

Stand:

Angesichts des Streits zwischen einzelnen Landkreisen und den Krankenkassen zur Finanzierung des Rettungsdienstes hält Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes für denkbar.

Damit legt sie den Landkreisen Daumenschrauben an: Während bisher die Gebühren für den Rettungsdienst von den Kreisen über Gebührensatzungen festgelegt werden, hält Müller auch das in anderen Bundesländern geltende Verhandlungsmodell für denkbar: Es basiert auf einer von den Trägern des Rettungsdienstes mit den Krankenkassen ausgehandelten Entgeltvereinbarung.

„Mir ist bewusst, dass die Träger des Rettungsdienstes am Satzungsmodell auch zukünftig festhalten wollen“, sagte Müller am Freitag in Potsdam. „Dennoch muss ich, sollte der Konflikt der acht Landkreise langfristig nicht beigelegt werden können, alternative Lösungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes in Betracht ziehen.“

Hier käme auch eine Abkehr vom Satzungsmodell hin zum Verhandlungsmodell infrage. „Dann wären die Träger des Rettungsdienstes angehalten, mit den Krankenkassen Verhandlungen über die auskömmliche Finanzierung zu führen“, sagte Müller. „Und im Streitfall würde eine Schiedsstelle entscheiden.“ Vorerst hoffe sie aber auf eine „Einigungsfähigkeit aller Beteiligten.“

Der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), hingegen machte am Freitag erneut deutlich, dass er die Schuld am Streit bei den Krankenkassen sieht, die eine „einseitige und willkürliche Leistungskürzung gegenüber ihren Versicherten vorgenommen“ hätten, hieß es in einer Mitteilung. Er bezeichnete das Vorgehen als „Unrecht“. Die Landesregierung sei als Rechtsaufsicht der Krankenkassen in Brandenburg gefordert, „nun einzuschreiten und die rechtswidrige Praxis der Krankenkassen zu beenden“.

Schmidt empfahl, mögliche Gebührenbescheide des Rettungsdiensts bei den Krankenkassen einzureichen und bei Verweigerung der Gebührenübernahme Klage einzureichen. Man werde „die Bürgerinnen und Bürger in den nötigen Klageverfahren unterstützen und anwaltliche Hilfe zur Verfügung stellen“, sagte der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland. (mit KG)

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