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Brandenburg: Richter wehrt sich gegen Pensionierung Jurist will arbeiten, bis er 67 Jahre alt ist

Potsdam/Karlsruhe - Ein Brandenburger Richter wehrt sich in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht gegen seine Pensionierung mit 65 Jahren. „Ich bin in der glücklichen Lage, dass ich mich meiner Schaffenskraft erfreue“, sagte Jurist Wolfgang Christ am Freitag.

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Potsdam/Karlsruhe - Ein Brandenburger Richter wehrt sich in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht gegen seine Pensionierung mit 65 Jahren. „Ich bin in der glücklichen Lage, dass ich mich meiner Schaffenskraft erfreue“, sagte Jurist Wolfgang Christ am Freitag. Darum wolle er bis 67 weiterarbeiten. Dies ist nach dem brandenburgischen Richtergesetz jedoch nicht möglich. Christ sieht darin eine Grundrechtsverletzung.

Nachdem seine Beschwerde beim Justizministerium und im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erfolglos blieb, reichte er Verfassungsbeschwerde ein. Zugleich beantragte er einstweiligen Rechtsschutz dagegen, dass er Ende September mit 65 Jahren und drei Monaten in den Ruhestand geschickt wurde.

Der Landesverband des Deutschen Richterbundes unterstützt Christ und fordert eine flexiblere Regelung vom Justizministerium. „Hierdurch können Haushaltsmittel eingespart und Personalengpässe in den Gerichten vermieden werden“, hieß es. Nach Angaben des Landesverbandschefs Matthias Deller wird ein Richter aus Cottbus in Kürze ebenfalls gegen seine Pensionierung klagen.

„Beide Juristen bieten ihre Arbeitskraft an – und sie wird abgelehnt“, kritisierte Deller. Dies sei insbesondere mit Blick auf die Belastung der Gerichte und der daraus resultierenden langen Verfahrensdauer unverständlich. Brandenburg gehört seit Jahren zu den Schlusslichtern im bundesweiten Vergleich.

Das Justizministerium wies die Kritik an dem seit Januar 2014 geltenden Gesetz mit einer gestuften Altersgrenze für Richter, die nach 1948 und vor Januar 1964 geboren wurden, zurück. „Wir halten die Regelung für verfassungsgemäß und sinnvoll“, sagte ein Sprecher. Für Beamte gebe es zwar die Möglichkeit, drei Jahre zu verlängern, wenn es dafür Bedarf gebe. Diese Regelung sei jedoch wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht übertragbar. „Bei Richtern können wir keine Bedürfnisprüfung durchführen“, erklärte der Sprecher. Zudem sollten frei werdende Stellen mit jungen Richter besetzt werden. Die Gerichte litten ohnehin an dem Problem der Überalterung. Nach Angaben von Kläger Christ wurde seine Stelle beim Landgericht Potsdam bislang nicht besetzt. Landesweit gibt es laut Richterbund derzeit etwa 700 Richter und 200 Staatsanwälte.

Marion van der Kraats

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