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Brandenburg: „Rot-rotes Debakel“ bei Mindestlohn

CDU und FDP warnen vor Vorgabegesetz, Grüne legen eigenen Entwurf vor

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Potsdam - Brandenburgs Landtags-Opposition sieht beimMindeslohn von 7,50 Euro pro Stunde für Aufträge von der öffentlichen Hand das nächste Prestigeprojekt der rot-roten Landesregierung vor dem Scheitern, weil nun auch Kommunen in die Pflicht genommen werden. CDU-Wirtschaftsexperte Dierk Homeyer forderte, Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) „muss das nächste rot-rotes Debakel verhindern“. Der Minister, einst Befürworter eines schlanken Vergabegesetzes, müsse die Kritik von Verbänden und Kommunen ernst nehmen und dürfe sich nicht ideologischen Hardlinern in der Koalition beugen, so Homeyer: „Nach Schüler-Bafög und Öffentlichem Beschäftigungssektor droht das Vergabegesetz zum nächsten Debakel von Rot-Rot zu werden.“ Mittelstand und Kommunen drohten mehr Bürokratie und Kosten. „Christoffers darf nicht zulassen, dass Ideologie wieder über Fachverstand siegt.“

Grüne-Fraktionschef Axel-Vogel geht das rot-rote Vergabegesetz nicht weit genug. Seine Fraktion legt einen eigenen Entwurf vor, der „einen Dreiklang aus Mindestlohn, ökologischen und sozialen Kriterien“ betone.

FDP-Fraktionschef Andreas Büttner dagegen sprach von einem rot-roten Todesstoß: Erstens für kleine, Familien geführte Unternehmen, „die sich 7,50 Euro pro Stunde nicht leisten können“. Und zweitens für ländliche Regionen: diese drohten nun abgehängt zu werden. Dort gebe es andere Lohnstrukturen als im Berliner Speckgürtel, weshalb sich Firmen „in der Uckermark, in der Prignitz und Elbe-Elster“ den Mindestlohn kaum leisten könnten und damit aus den öffentliche Vergaben fielen. „Damit wird die wirtschaftliche Struktur gefährdet.“ Wenn überhaupt, müsse Rot-Rot ein „rechtlich sauberes“ Vergabegesetz vorlegen. Daran bestehen aber erheblich Zweifel, weshalb Klagen drohen.

Am Freitag hatten sich die Fraktionsspitzen von SPD und Linke und einzelne Ressortchefs auf Eckpunkte des Vergabegesetzes geeinigt. Demnach sollen neben dem Land auch Kommunen Aufträge nur an Firmen vergeben, die einen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde zahlen. Allerdings will die Regierungskoalition den Kommunen jährlich nur zwei bis fünf Millionen Euro als Ausgleich für bürokratischen Mehraufwand geben.

Eine Gutachten des früheren Landes-Verfassungsrichters Matthias Dombert hatte aber eine umfassende Zahlungspflicht für den Mehraufwand, den Kommunen für den Mindestlohn stemmen müssen, festgestellt. Das würde den Landesetat mit bis zu 30 Millionen Euro jährlich belasten. Die Koalitionsspitzen folgen dem nicht, kalkulieren juristische „Restrisiken“ ein. Der Städte- und Gemeindebund will vor das Landesverfassungsgericht ziehen. Die Grünen wollen Landeszahlungen an Kommunen durch geringen Verwaltungsaufwand vor Ort klein halten. Ihr Vergabe-Entwurf setzt auf Förderung lokaler Firmen, wovon Kommunen durch Steuern profitierten.A. Fröhlich

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