Wahlrecht: Sechzehnjährige dürfen nächsten Landtag wählen
In Brandenburg gilt nun ein Wahlrecht ab 16 Jahren: Jugendliche können nun an den Wahlen zum Landtag, zu Gemeindevertretungen sowie von Bürgermeistern und Landräten teilnehmen.
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Potsdam - Im Land Brandenburg dürfen künftig auch Sechzehn- und Siebzehnjährige das Landesparlament wählen, anders als in Berlin. Und zwar voraussichtlich schon bei der nächsten Wahl im Jahr 2014. Das hat am Donnerstag der Landtag in Potsdam beschlossen, der dafür in der Landesverfassung das Wahlalter für Landtags- und Kommunalwahlen von bisher 18 auf 16 Jahre änderte. Allerdings gelang dies erst im zweiten Anlauf. Die erste Abstimmung war wegen einer Auszählungspanne ungültig, sodass sie am Abend wiederholt werden musste. Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit wurde mit den Stimmen der rot-roten Koalition und der oppositionellen Grünen erreicht. Für die Verfassungsänderung votierten 62 Abgeordnete, mit Nein 21 Abgeordnete von CDU und FDP. Nötig waren 59 Ja-Stimmen. Nach Bremen ist Brandenburg das zweite Bundesland, in dem auch Jugendliche den Landtag wählen dürfen. Für das Deutsche Kinderhilfswerk hat das Land nun eine „Vorbildfunktion“. In Berlin war ein Vorstoß, das Wahlalter für das Abgeordnetenhaus auf 16 Jahre zu senken, im Mai gescheitert.
Vorher waren im Plenum die Argumente noch einmal aufeinandergeprallt. SPD, Linke und Grüne wollen, wie ihre Redner betonten, dadurch Engagement und Politikinteresse der jüngeren Generation fördern. Es gehe darum, „mehr Demokratie zu wagen“, sagt etwa SPD-Fraktionschef Ralf Holzschuher, der Parallelen zur Einführung des Frauenwahlrechtes zog. In einem Land, in dem es aus demografischen Gründen immer weniger jüngere Einwohner gebe, sei es „ein wichtiges Signal“. Mit 16 Jahren dürfe man in Deutschland auch schon heiraten.
Allerdings hatte sich auch die SPD jahrelang dagegen gesträubt, ehe sie nun dem Linke-Koalitionspartner nachgab. In der Zeit der rot-schwarzen Koalition wäre das Vorhaben „undenkbar gewesen“, sagte der Abgeordnete Hans-Jürgen Scharfenberg. Linke-Vizefraktionschef Stefan Ludwig erwartet, dass sich die Parteien künftig stärker Jugendthemen zuwenden werden.
Bisher gibt es im Land Brandenburg rund 2,1 Millionen Wahlberechtigte, 2014 sind es nun rund 35 000 16- und 17-jährige Erstwähler zusätzlich. Wer davon profitiert, ob etwa die Piraten oder womöglich rechtsradikale Parteien, ist unklar. Bei der Bürgerschaftswahl in Bremen hatte es keine Auffälligkeiten im Wahlverhalten der Jugendlichen gegeben. Das Vorhaben ist trotzdem umstritten. So lehnt die CDU, die mit Nein votierte, 16 Jahre als Wahlalter kategorisch ab. CDU-Fraktionschefin Saskia Ludwig warnte davor, Jugendliche mit zu viel Verantwortung zu überfordern. In diesem Alter hätten „Jugendliche andere Interessen. Und das ist Okay so“, sie „hätten das Recht, die Jugend zu genießen“. Vermutlich werde die Wahlbeteiligung der Neu-Wähler nicht so hoch sein. Die Initiative für die Absenkung des Wahlalters in Brandenburg kam ursprünglich von der FDP, die es aber wie in Berlin und in sechs weiteren Ländern allein auf die kommunale Ebene beschränken wollte. „Dort hätte man es erproben können“, sagte FDP-Vizefraktionschefin Linda Teuteberg. Die Landesebene sei etwas anders, „der Landtag ist Gesetzgeber“. Mit 16 Jahren sei man noch nicht voll geschäftsfähig, auch bei den Jugendlichen selbst und in der Bevölkerung gebe es Skepsis. Ohne die Grünen wäre die Verfassungsänderung nicht möglich gewesen. Deren Innenexpertin Ursula Nonnenmacher kritisierte Rot-Rot, weil das Wahlrecht mit 16 Jahren in ein Gesetzespaket mit marginalen Erleichterungen für Volksbegehren – längere Fristen – verknüpft wurden, die wiederum Grünen und Linken nicht weit genug gehen. 16-jährige Abgeordnete wird es aber nicht geben. Um für den Landtag kandidieren zu können, muss man in Brandenburg auch künftig 18 Jahre alt sein.
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