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Brandenburg: SEK stellt Hitler sicher Kunststudent provoziert mit Malerei Polizeieinsatz

Berlin - Mit einem Einsatzteam des SEK stellte die Polizei am Sonnabend ein großformatiges Hitler-Porträt bei einem Berliner Kunststudenten sicher. Der vierundzwanzigjährige Hagen Vogel hatte das Bild, an dem er seit drei Jahren malt, in seiner privaten Wohnung in Wilmersdorf zwischen zwei Kunstpalmen an die Wand gehängt und mit ebenfalls gemalten Hakenkreuzfahnen drapiert.

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Berlin - Mit einem Einsatzteam des SEK stellte die Polizei am Sonnabend ein großformatiges Hitler-Porträt bei einem Berliner Kunststudenten sicher. Der vierundzwanzigjährige Hagen Vogel hatte das Bild, an dem er seit drei Jahren malt, in seiner privaten Wohnung in Wilmersdorf zwischen zwei Kunstpalmen an die Wand gehängt und mit ebenfalls gemalten Hakenkreuzfahnen drapiert. Nachbarn informierten daraufhin die Polizei.

Die Polizei rief das SEK hinzu, weil sie im Internet auf ein Foto gestoßen war, auf dem der Student mit einer automatischen Waffe posierte. Das Gewehr war aber nur eine Attrappe und das Bild ein Scherz – so schildert es zumindest Vogel selbst. „Mir ging es doch nur um die Malerei“, sagt der Kunststudent. „Ich will, dass die Leute nur auf das Bild gucken und nicht immer alles mit ihrem antrainierten Verstand sehen.“ Doch ganz nebensächlich war die Provokation offensichtlich nicht. Vor ein paar Monaten schon startete er auf Facebook eine Fan-Seite: „Hagen Vogel. Der Hitlermaler“. Sein Malerei-Projekt propagierte er so offensiv, dass sich einige Studenten durch den martialischen Auftritt bedroht fühlten – was wiederum Vogel nicht verstehen kann. Vor einigen Wochen wurde er aber sogar aus seinem Klassenverband ausgeschlossen.

Die Uni-Leitung schaltete sich ein, als Vogel das Gerücht streute, beim diesjährigen UdK-Rundgang werde es eine „Überraschung“ geben. Auf dem Rundgang zeigen die Studenten einmal im Jahr ihre Arbeiten der Öffentlichkeit. Bereits im letzten Jahr hatten zwei Studenten für Aufsehen gesorgt, weil sie ein Schaf mit einer Guillotine töten wollten. Jedermann hatte zuvor im Internet abstimmen dürfen, ob das Schaf am Leben bleiben solle.

„Ich hätte das Bild nur in einen Raum geschlossen; dann wissen die Leute, dass es da ist, können es aber nicht sehen“, sagt Vogel. Die UdK verbot ihm jedoch, das Hitler-Porträt in ihr Gebäude zu bringen. „Wir stellen nur die Kunst aus, die in der UdK entstanden ist und die hier künstlerisch und inhaltlich reflektiert wurde“, sagt Pressesprecherin Claudia Assmann.

Die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes ist indessen fraglich. Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs verbietet es, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie etwa Hakenkreuze zu verbreiten. Hagen Vogel hatte das Bild jedoch in seiner Privatwohnung gemalt und auch nur dort aufgehängt. Laut Polizei lag ein solches Verbreiten aber vor, weil die Nachbarn das Portrait mit den Hakenkreuzen sehen konnten. Tatjana Hörnle, Strafrechtlerin an der Humboldt-Universität, hält diese Einschätzung für falsch: „Verbreiten setzt ganz klar einen größeren Personenkreis voraus; das ist bei einzelnen Nachbarn nicht der Fall.“ Die Frage, ob ein Gemälde Adolf Hitlers ohnehin durch die Kunstfreiheit geschützt ist, stellt sich Hörnle zufolge in diesem Fall also gar nicht. Alexander Haneke

Alexander Haneke

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