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Angriff auf Zivilgesellschaft. Der Brandanschlag löste Empörung aus.

© dpa

Von Alexander Fröhlich: Selbst ernannter Führer vor Gericht

Zossen: Nach  Brandanschlag auf das Haus der Demokratie wird der Kopf eines Neonazi-Trupps angeklagt

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Zossen - Die Justiz geht gegen den Kopf der Freien Kräfte Teltow-Fläming, eine der größten rechtsextremistischen gewaltbereiten Gruppierungen in Brandenburg, vor. Daniel T. (24) ist nun wegen Anstiftung zur Brandstiftung vor dem Amtsgericht Zossen angeklagt und muss mit weiteren Verfahren rechnen. Er gilt als Schlüsselfigur in der Neonazi-Szene rund um Zossen südlich von Berlin.

Er soll im Januar zwei 15 und 16 Jahre alte Jugendliche angestiftet haben, das Haus der Demokratie in Zossen in Brand zu setzen. Der Anschlag richtete sich direkt gegen die Bürgerinitiative „Zossen zeigt Gesicht“, die nach zunehmenden Aktionen von Rechtsextremisten in der Region gegründet worden war. Mit dem Gebäude war in der Nacht zum 23. Januar auch eine Ausstellung zum jüdischen Leben in Zossen in Flammen aufgegangen.

T. soll nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Potsdam die beiden Jugendlichen dazu gebracht haben, in dem Flachbau ein Feuer zu legen. Dazu soll er ihnen den Grundriss skizziert und selbst die Busfahrt zum Tatort gezahlt haben. Ende Juli entschied das Amtsgericht, dass der 16-Jährige wegen fehlender sichtlicher Reife ins Heim kommt. Bei den äußerst aktiven Freien Kräften hatte der Intensivstraftäter Anerkennung gesucht. Das Verfahren gegen den 15-Jährigen hatte das Gericht eingestellt.

Der Anschlag war der Teil einer ganzen Serie von Straftaten des Neonazi-Trupps um T., wegen derer der 24-Jährige nach PNN-Informationen ebenfalls mit einer Anklage rechnen muss – darunter wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung. Mehrfach sind gegen Mitglieder der Bürgerinitiative Morddrohungen an Häuserfassaden geschmiert worden, ein Brandanschlag auf das Auto eines Mitglieds schlug fehl. Schon kurz nach Eröffnung des Demokratiehauses im September 2009 waren die Räume verwüstet worden. Am 27. Januar, dem Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, störten Neonazis lautstark und mit dem Zeigen des Hitlergrußes eine Gedenkveranstaltung der Initiative. Anfang März wurden in Zossen und Königs Wusterhausen zahlreiche Hakenkreuze an Fassaden geschmiert und „Stolpersteine“ geschändet, die an vom NS-Regime deportierte Juden erinnern.

In diesen Fällen laufen Ermittlungsverfahren auch gegen Daniel T., in denen eine Anklage bevorsteht. Der 24-Jährige, der in der regionalen Szene als selbst ernannter Führer gilt, ist einschlägig vorbestraft und verurteilt worden, erst im Februar wegen „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“, 2005 wegen gefährlicher Körperverletzung.

Wann der Prozess zur Brandstiftung gegen T. eröffnet wird, ist nach Angaben das Zossener Amtsgerichts noch offen. Die Staatsanwaltschaft hat zwölf Zeugen und zwei Sachverständige benannt. Mit Hochdruck hatte das Landeskriminalamt (LKA) nach dem Brandanschlag mit einer eigens gegründeten Sonderkommission die Ermittlungen vorangetrieben und die rechtsextremistische Szene rund um Zossen unter Druck gesetzt.

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