Anwältin oder nicht: SPD-Kandidatin hat Ärger mit Titel
Staatssekretärin Tina Fischer will in den Bundestag: „Anwältin“ ist sie nicht, wie auf dem Wahlzettel steht
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Potsdam - Gegen die Brandenburger SPD-Bundestagskandidatin und Staatssekretärin Tina Fischer ist der Vorwurf eines unbefugten Anwaltstitels erhoben worden. Die Generalsekretärin der Landes-CDU, Anja Heinrich, warf der 42-jährigen Politikerin, die in Dahme–Spreewald für die SPD als Direktkandidatin antritt, deshalb Unglaubwürdigkeit und widersprüchliches Agieren vor. „Der Umgang mit der falschen Berufsbezeichnung ist nicht glaubwürdig“, sagte Heinrich am Sonntag. Das alles lasse „viele Zweifel“ zu.
Die „Berliner Morgenpost“ hatte publik gemacht, dass Bundestagskandidatin Fischer, seit 2009 als Staatssekretärin für die Beziehungen der brandenburgischen Regierung zum Bund zuständig, vorher Landtagsabgeordnete, keine Anwaltszulassung hat. Weder in Berlin noch in Brandenburg ist sie registriert, auch nicht als ruhend. Als Bundestagskandidatin tritt sie aber als „Anwältin“ an, was so auf dem Wahlzettel stehen wird. „Das ist mein letzter Beruf, den ich allerdings nicht mehr ausübe. Darunter können sich die Wähler mehr vorstellen als unter Staatssekretärin“, sagte Fischer zu dem Vorwurf, nachdem sie zunächst behauptet hatte, den Titel Rechtsanwalt führen zu dürfen, was sie korrigieren musste. Fischer hatte erklärt, dass ihre Zulassung ruhe. Nach Angaben beider Kammern ist das nicht der Fall. In Dahme-Spreewald, wo Fischer antritt – als Nachfolgerin des langjährigen, nicht wieder kandidierenden Abgeordneten und Chefs der Brandenburger SPD-Landesgruppe Peter Danckert, müssen trotzdem keine neuen Wahlzettel gedruckt werden. Für Brandenburgs Landeswahlleiter liegt ungeachtet der Ungereimtheiten um die Angaben Fischers, wie eine PNN-Anfrage ergab, kein Wahlrechtsverstoß vor. Nach einschlägiger, eindeutiger Rechtsprechung stehe es einem Kandidaten frei, auf dem Wahlzettel anzugeben, welche Tätigkeit er ausübt „oder welche er ausgeübt hat“, erklärte eine Sprecherin. Es könne der erlernte oder der aktuell praktizierte Beruf angegeben werden, so eine Sprecherin. In dem aktuellen Fall sieht daher der Brandenburger Landeswahlleiter keinen Anhaltspunkt für einen Verstoß. Und deshalb auch keinen Grund zum Eingreifen.
Denn dass Fischer einmal zugelassene Anwältin war, ist unstrittig. Nach Angaben der Berliner Rechtsanwaltskammer, die die aktuelle Mitgliedschaft Fischers verneint, war diese bis November 2012 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Die Gründe, warum sie aus dem Register flog, sind unklar. Sie hatte in Regensburg Jura studiert, war nach dem Abschluss nach eigenen Angaben 1996 Rechtsreferendarin in Frankfurt (Oder) und hatte die „Zulassung zur Rechtsanwältin“ erhalten. Jenseits des Wahlrechtes gibt es bei unbefugtem Führen von Titeln allerdings eine strafrechtliche Problematik. Sich unbefugt Arzt, Steuerberater oder Anwalt zu nennen, ist ein klarer Straftatbestand, der mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sanktioniert wird. Fischer nennt sich, auf ihrer Homepage und auch im Wahlkampf, zumindest „Bürgeranwältin“. Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft, ob ein Verstoß vorliegen könnte. Die kommissarische SPD-Generalsekretärin Klara Geywitz betonte, sie könne die Aufregung nicht verstehen. Fischer habe als Anwältin gearbeitet, die Zulassung erst ruhen lassen und dann zurückgegeben. (mit dpa)
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