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Verordnung: Speer verbietet Fluglaternen

Innenminister Rainer Speer (SPD) hat ein Verbot für das Steigenlassen der in Mode gekommenen „Himmelslaternen“ verhängt – und zwar im gesamten Land Brandenburg.

Potsdam - Das Verbot geht aus einer Rechtsverordnung hervor, die in Kürze rechtskräftig wird. Wer künftig solche unbemannten Ballone aufsteigen lässt, bei denen die Luft im Inneren „mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt“ wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 3000 Euro rechnen.

Der Umgang mit den ursprünglich in China entwickelten weithin sichtbaren Himmelslaternen liegt in der Hoheit der Bundesländer. In Berlin darf man sie wegen der Gefährdung des Flugverkehrs nicht steigen lassen. In Brandenburg werden die Lichter verboten, weil sie als unkalkulierbare Brandgefahr gelten. „Mittlerweile hat es mehrere Vorfälle gegeben, bei denen bei der Ermittlung der Brandursache Reste solcher Fluglaternen gefunden wurden, auf die der Brand zurückgeführt werden konnte“, heißt es in der Verordnung. So fackelte im September 2008 in einem Potsdamer Autohaus ein C-Klasse-Mercedes ab, ein Totalschaden, der die Ermittler zunächst einen Brandanschlag vermuten ließ. Doch dann fanden die Kriminaltechniker am ausgebrannten Fahrzeugwrack Reste einer Fluglaterne. Im Januar 2009 war ebenfalls in Potsdam ein Motorkajütboot, auf einem Winterliegeplatz am Ufer abgestellt, in Brand geraten. Auch da wiesen Augenzeugen und schließlich ein Gutachten nach, dass Ursache eine abgestürzte Himmelslaterne war. Während es in Brandenburg bisher bei Sachschäden blieb, gab es anderswo bereits Todesopfer: So kam in Siegen im Mai 2009 ein zehnjähriges Kind bei einem Hausbrand ums Leben, der durch eine Fluglaterne ausgelöst worden war.

Deshalb gibt es bundesweit inzwischen vielfältige Aktivitäten von Innenbehörden, die Laternen zu untersagen oder mindestens einzuschränken. Und in Brandenburg gibt es laut Speer zudem eine besondere Situation, „die dem Land eine einzigartige Stellung innerhalb der Bundesrepublik zukommen lässt und die ein landesweites Verbot rechtfertigt“. Gemeint sind die 1,1 Millionen Hektar Wälder, die ein Drittel der Landesfläche ausmachen. Einen solchen Anteil gibt es anderswo zwar auch, doch bei der Einstufung der europäischen Waldregionen in Brandrisikoklassen durch die EU sei Brandenburg mit seinen leicht entflammbaren Kiefern in die „höchste Stufe eingeordnet“ worden, wie Südfrankreich, Korsika oder Südspanien. Da sich „fast vierzig Prozent aller Waldbrände Deutschlands“ in Brandenburg ereignen, seien eben auch besondere Vorsorgemaßnahmen nötig. Thorsten Metzner

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