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Brandenburg: Sperrgebiete für den Biber
Im Land sollen Zonen ausgewiesen werden – wo das Nagetier bekämpft wird. Trotzdem bleibt der Biber aber weiterhin geschützt
- Matthias Matern
- Thorsten Metzner
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Potsdam - Brandenburgs Politik reagiert auf den Biber-Boom, der vielerorts als Plage gesehen wird und für Ärger sorgt. Der Umweltausschuss des Landtages hat am Mittwoch einstimmig – mit den Stimmen von SPD, Linken, CDU, FDP und Grünen – einen Antrag beschlossen, um die Bekämpfung des geschützten, aber gefräßigen Nagers etwa zum Schutz von Deichen, Straßen, Agrar- und Forstflächen zu erleichtern. Abschließend muss nun der Landtag entscheiden, ob es in Brandenburg künftig biberfreie Tabu-Zonen geben soll, wofür der Umweltausschuss den Weg frei machen will.
Konkret wird das Umweltministerium aufgefordert, eine Biber-Rechtsverordnung zu erlassen und dort auch etwaige Bestandsregulierungen zu klären. „Diese soll ein landesweit einheitliches und bestimmtes Vorgehen sicherstellen“, heißt es. Und sie soll die „Landkreise ermächtigen, per Allgemeinverordnung besonders gefährdete Gebiete festzulegen, in denen zur Schadensabwehr Maßnahmen gegen den Biber ohne einzelne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen möglich sind“. Nach dem Beschluss soll es in diesen von den Kreisen ausgewiesenen Tabuzonen dem Biber auch an den Kragen gehen können. Zitat: „Die Beseitigung nicht besetzter Biberburgen, der Fang, das Nachstellen und als letzte Möglichkeit die Tötung von Einzeltieren sollen ermöglicht werden.“
Der Biber, einst ausgestorben und daher streng geschützt, hat sich in den vergangenen letzten Jahren in Brandenburg rasant ausgebreitet. Inzwischen sind in der Mark wieder mindestens 2700 Biber heimisch, vor allem entlang der Oder, Elbe, Havel und Spree. Im wassereichen Brandenburg findet er genügend Räume, um sich auszutoben. Dabei ist der Biber – wovon Naturschützer schwärmen – neben dem Menschen das einzige Lebewesen, das sich seinen eigenen Lebensraum selbst gestalten kann. Er baut künstliche Dämme, schafft sich Überflutungsflächen, setzt so schon mal mehrere fußballfeldergroße Acker- und Waldflächen unter Wasser, gräbt sich in Deiche oder Fahrbahnböschungen.
Die Folgen sind gravierend. Brandenburgs Berufsfischer berichten in Einzelfällen von wirtschaftlichen Schäden durch den Biber in Höhe von mehr als 150 000 Euro. „An einigen Teichanlagen ist es durch Biber bereits zu Deichbrüchen gekommen“, sagte Gernot Schmidt, Landrat des besonders vom Biberproblem betroffenen Kreises Märkisch-Oderland und Präsident des brandenburgischen Fischereiverbandes, am Mittwoch auf dem Landesfischereitag in Seddiner See (Potsdam-Mittelmark). „In den Spreeauen kann er ja gerne vor sich hin plätschern, in Teichanlagen hat er nichts zu suchen“, sagte er. Für die Überflutung gleich mehrerer Bauernhöfe in der Lausitz sollen Biber verantwortlich gewesen sein. In Krayne, einem Ortsteil von Schenkendöbern (Spree-Neiße), sollen sie sich so tief in einen Damm gegraben haben, dass dieser im Dezember 2012 brach und eine Flutwelle entstand, die das Dorf voll Wasser laufen ließ. „Allein die Baukosten haben rund 163 000 Euro betragen“, berichtete Ralf Müller von der betroffenen Fischerei- und Teichwirtschaft Janke & Müller GbR.
Solche Konflikte haben zum Beschluss beigetragen. Der FDP-Umweltpolitiker Gregor Beyer zeigte sich erleichtert über die parteiübergreifende Einigkeit zu dem Anliegen, das auf eine Initiative der Liberalen zurückgehe. Mit dem Beschluss werde „die Rechtssicherheit“ beim Umgang mit dem Biber erhöht, sagte die SPD-Umweltexpertin Martina Gregor-Ness. Einig sind sich alle, dass nicht zur Jagd auf Biber geblasen wird. „Der Biber bleibt weiter geschützt“, sagte der Linke-Abgeordnete Michael Luthardt. „Es ist kein Freiwild, auf das fröhlich losgeschossen wird.“
Thorsten Metzner, Matthias Matern
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