Von Alexander Fröhlich: Strengere Kontrollen für entlassene Häftlinge
Brandenburger Justiz regelt Führungsaufsicht neu, um Rückfälle zu reduzieren. Auch unangekündigte Hausbesuche sind vorgesehen
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Potsdam - Aus der Haft entlassene Strafgefangene sollen in Brandenburg künftig strenger kontrolliert werden und häufiger unangemeldeten Besuch bekommen – „um die Rückfallkriminalität in den Griff zu bekommen“, wie der Sprecher des Potsdamer Justizministeriums, Thomas Melzer am Montag sagte. Dazu will die Landesjustiz die Führungsaufsicht umstellen und straffen. „Ziel ist, die Allgemeinheit noch besser vor neuen Straftaten zu schützen“, sagte Justizministerin Beate Blechinger (CDU) an der Justizakademie in Königs Wusterhausen. Derzeit stehen in Brandenburg 550 Menschen unter Führungsaufsicht.
Die neue Regelung betrifft jene, die nicht vorzeitig auf Bewährung entlassen werden können und wegen Gewaltstraftaten verurteilt worden waren – Raub, Totschlag, Mord und sexueller Missbrauch. Haben sie ihre Strafe vollständig abgesessen, werden sie je nach Rückfallrisiko in drei „Gefährlichkeitsgruppen“ eingeteilt und künftig intensiver, vor allem aber nach verbindlichen Vorgaben betreut.
Denn bislang war die Betreuung von den Führungsaufsichten an den vier Landgerichten in Neuruppin, Cottbus, Potsdam und Frankfurt (Oder) höchst unterschiedlich geregelt. „Der Nachteil der alten Regelung war, dass es keine einheitliche Reglung in Brandenburg gegeben hat“, räumte Ministeriumssprecher Melzer auf Nachfrage ein. Die gesetzlichen Vorgaben hätten recht unterschiedlich ausgelegt und angewandt werden können. Eine Verfügung von Justizministerium Blechinger soll dies nun ändern. Für die psychiatrische, psychotherapeutische oder sozialtherapeutische Nachsorge sollen forensische Ambulanzen in Potsdam, Neuruppin und Cottbus gebildet werden. Die bislang an den Landgerichten angesiedelten Führungsaufsichten werden an zentraler Stelle beim Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel konzentriert, bleiben aber als Außenstellen erhalten. Damit soll die Arbeit vor Ort stärker kontrolliert werden und auf Linie gebracht werden. Richtig in Kraft tritt dies aber erst im kommenden Jahr. Alles hängt am Geld, zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt sind notwendig. Wie viel – das konnte Ministeriumssprecher Melzer nicht sagen. Konkret geht es um acht Sozialarbeiter, die zusätzlich eingestellt werden und dann vor allem die früheren Straftäter persönlich besuchen sollen. Damit dürften sich die Kosten auf mehr als 200 000 Euro belaufen. „Mehr Sicherheit ist eben nicht zum Nulltarif zu haben“, sagte Justizministerien Blechinger.
Die Hausbesuche sind ein zentrales Element des Konzeptes. In der Kategorie mit dem höchsten Rückfallrisiko müssen die früheren Strafgefangenen nicht nur einmal wöchentlich ins Büro ihres Betreuers, sie bekommen auch mehr Hausbesuche, auch häufiger unangemeldet. Bislang war dies nicht verbindlich vorgeschrieben. Dem Ministeriumssprecher zufolge sollen sich die Sozialarbeiter damit ein besseres Bild vom Milieu und vom Lebensumfeld ihrer Klienten machen können und verhindern, dass ihnen etwas vorgetäuscht wird.
Der Fall des wegen einer Justizpanne 2008 entlassenen Sexualstraftäters Werner K. aus Joachimsthal (Barnim) sei nicht der Auslöser für die Neuregelung, so der Ministeriumssprecher. Die Justiz selbst habe erkannt, dass die Führungsaufsicht bislang ein „Mauerblümchen-Dasein“ innerhalb der Behörde geführt hatte. „Bei Werner K. ist das von Anfang mit größter Intensität geführt worden und optimal gelaufen“, sagte Melzer. „Für viele Fälle ist das genauso anzustreben.“
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