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Brandenburg: Teiche müssen Baggern weichen

Vattenfall darf für Kohle Schutzgebiet abbaggern / Grüne und Umweltverbände: Schwarzer Tag für Lausitz

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Brandenburg/Havel/Cottbus - Der schwedische Staatskonzern Vattenfall darf zur Braunkohleförderung im Tagebau Cottbus-Nord auch das Naturschutzgebiet Lakomaer Teiche abbaggern. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gestern in zweiter und letzter Instanz. Die Richter wiesen damit einen Eilantrag der Umweltschutzorganisation Grünen Liga Brandenburg zurück. Dieser richtete sich gegen den sofortigen Vollzug eines Planfeststellungsbeschlusses des Landesbergamtes für das europäische Naturschutzgebiet direkt an der Cottbuser Stadtgrenze mit seinen 170 seltenen Tier- und Pflanzenarten. Brandenburgs Umweltministerium hatte erst im Juni den Status als Landschaftsschutzgebiet für die einmalige Teichlandschaft aufgehoben, um die Abbaggerung zu ermöglichen. 1968 hatte die DDR das Gebiet unter Schutz gestellt.

Grüne-Liga-Landeschef René Schuster kündigte gegenüber den PNN an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Es bleibe noch eine Frist bis Mitte September. Vorher dürfe der Energie-Konzern Vattenfall aus Artenschutzgründen nicht mit der Rodung der Bäume beginnen, so Schuster.

Grüne Liga und der BUND Brandenburg sprachen in einer gemeinsamen Erklärung von einem „schweren Rückschlag für den europäischen Naturschutz“, die Grünen-Europaabgeordnete Elisabeth Schroedter von „einem schwarzen Tag für die Lausitz“. Alle drei kritisierten, das OVG habe die „offensichtlichen Verstöße“ gegen die europäische Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie nicht zum Anlass genommen, die Abbaggerung der Lakomaer Teiche zu stoppen. Das Großkraftwerk Jänschwalde sei Deutschlands zweitgrößter Klimasünder beim Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2). Schroedter sagte, mit der Abbaggerung setze Brandenburg „auf Klimakiller statt Zukunft“. Die Teichlandschaft hat noch europäischen FFH-Schutzstatus; doch kann dieser – wie geschehen – von nationalen Behörden umgangen werden.

Nach Ansicht des OVG verstößt die Genehmigung für den weiteren Braunkohleabbau weder gegen deutsches noch europäisches Naturschutzrecht. In der Abwägung sei man zum Schluss gekommen, dass für das Vorhaben insbesondere der Erhalt vieler Arbeitsplätze spreche.

Vattenfall begrüßte die Gerichtsentscheidung: „Das ist auch eine gute Nachricht für die betroffene Belegschaft, deren Arbeitsplätze jetzt gesichert sind“, sagte Unternehmenssprecher Peter Fromm. Unter dem bereits seit langem geräumten Ort Lakoma bei Cottbus liegen schätzungsweise 42 Millionen Tonnen Braunkohle für das 3000-Megawatt-Kraftwerk Jänschwalde, dem europaweit zweitschmutzigsten Braunkohlekraftwerk.

René Schuster von der Grünen Liga sagte: „Die geplante Abbaggerung sichert nicht annähernd so viele Arbeitsplätze wie behauptet und sie ist für die Energieversorgung nicht erforderlich.“

Erst am vergangenen Freitag hatten Grüne Liga, BUND, Brandenburgs Grüne und Linksparteichef Thomas Nord für Oktober eine Volksinitiative für den Ausstieg aus der Braunkohle in Brandenburg angekündigt. Ziel der Initiative ist es, keine neuen Tagebaue mehr in Brandenburg zu genehmigen.dpa/pet

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