Brandenburg: Templin: Haft für Mord nur etwas gesenkt Im Revisionsprozess bleibt das Gericht hart
Neuruppin - Für den Mord an einem alkoholkranken Arbeitslosen in Templin (Uckermark) soll Sven P. (20) nur noch neun statt zehn Jahre in Jugendhaft sitzen.
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Neuruppin - Für den Mord an einem alkoholkranken Arbeitslosen in Templin (Uckermark) soll Sven P. (20) nur noch neun statt zehn Jahre in Jugendhaft sitzen. Das entschied das Landgericht Neuruppin am Mittwoch in einem Revisionsprozess. Wegen der erschreckenden Brutalität zweier Rechtsextremisten hatte der Fall vor zwei Jahren über Brandenburg hinaus großes Entsetzen ausgelöst. P. hatte im Juli 2008 den damals 55-jährigen Bernd K. in dessen Werkstatt mit Schlägen und Tritten so schwer misshandelt, dass der wehrlose Mann an seinen Kopfverletzungen starb. Im Anschluss hatten P. und der heute 23 Jahre alte Christian W. versucht, die Leiche zu verbrennen.
Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts war vergangenes Jahr entsprechend deutlich ausgefallen. Richter Gert Wegner sprach von „Mordlust“, von „äußerster Brutalität“ und einem unfassbaren Geschehen, zumal bei P. „das neonazistische Menschenbild“ eine Rolle gespielt habe „bei der Auswahl des Opfers“, das sie als minderwertig angesehen hätten. Gegen P. hatte das Gericht mit zehn Jahren Haft die Höchststrafe nach Jugendrecht wegen Mordes verhängt. Christian W. war zu neun Jahren und drei Monaten Haft wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in Januar die Urteile gegen die beiden jungen Männer weitgehend, nur bei dem zur Tatzeit 18 Jahre alten Sven P. beanstandeten die obersten Richter das Strafmaß, weil dieser vermutlich nicht Alleintäter war. Die Rolle seines Gesinnungsgenossen bei dem stundenlangen Gewaltexzess sei zu gering eingeschätzt worden, was sich auf die Haftzeit auswirken müsste. Schon im ersten Prozess hatte Richter Wegner angedeutet, die Schuld von Christian W. könnte größer sein, was sich mangels Zeugen aber nicht nachweisen ließ. Immerhin hatte der BGH ein Hafturteil für P. „im obersten Bereich des Strafrahmens“ gefordert. Dem entsprach das Landgericht Neuruppin am Mittwoch, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, mit einer Haftzeit von neun Jahren und ging zugunsten des Haupttäters P. davon aus, dass der Tatbeitrag von Christian W. größer war. „Indirekt strafmildernd“ wertete das Gericht, dass P. betrunken war und vom Komplizen „angestachelt wurde, immer noch einen draufzusetzen“.
Die Nebenkläger, es sind die Angehörigen des Opfers, plädierten weiter auf Höchststrafe. Der Verteidiger forderte, die Haftzeit auf acht Jahren herabzusetzen und berief sich auf die Einschätzung der Fachleute im Gefängnis. Demnach benimmt sich P. unauffällig, hat eine Lehre als Maler begonnen, sich für ein Programm gegen Hass und Gewalt angemeldet und will nächstes Jahr eine Entzugstherapie aufnehmen. Erstmals äußerte sich P. selbst, nannte den Gewaltexzess „dumm“ und gab an, nach dem Gefängnis ein „ordentliches Leben“ führen zu wollen.
In Templin selbst hatte der Fall eine Debatte über den Umgang mit Rechtsextremisten ausgelöst, denn anfänglich war von oberster Stelle im Rathaus sogar erklärt worden, die Stadt habe damit kein Problem. A. Fröhlich
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