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Brandenburg: Uckermark klagte um Geld und scheiterte

Landrat Schmitz kündigt noch schärferen Sparkurs an / Finanzminister Speer begrüßte das Urteil

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Potsdam - Das brandenburgische Verfassungsgericht hat die Klage der Uckermark auf höhere Zuweisungen vom Land rundweg abgeschmettert. Das höchste Landesgericht, das in dem wegen der Symbolwirkung mit Spannung verfolgten Verfahren gestern in Potsdam sein Urteil verkündete, hat die Verfassungsbeschwerde des größten Landkreises teils „wegen Unzulässigkeit verworfen“, teils als „unbegründet zurückgewiesen“. Die eigentliche Überraschung: Das Verfassungsgericht stellte zugleich der von der Kommunalebene oft kritisierten Gemeindefinanzierung im Land Brandenburg grundsätzlich gute Noten aus. Das Verteilungssystem sei „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und ausgewogen“, lobte Verfassungsgerichtspräsidentin Monika Weisberg-Schwarz in der Urteilsbegründung.

Weder im Fall Uckermark noch generell lasse sich ein Verstoß gegen die Verfassung feststellen, so die Präsidentin. „Das Land hat einen angemessenen Finanzbedarf der Kommunen ermittelt.“ Auch die Verbundquote im Landeshaushalt, als der Anteil der Gelder für die Gemeindefinanzierung im Landeshaushalt, sei „verfassungsgemäß“. Finanzminister Rainer Speer (SPD), der den Richterspruch umgehend begrüßte, sieht sich prompt in seiner Haushaltspolitik bestätigt.

Es war ein schwarzer Tag für die brandenburgische Landkreise, die regelmäßig ihre schlechte Finanzausstattung beklagen, als gestern das Urteil verkündet wurde. Denn ausgerechnet das Pilotverfahren der Uckermark war nach den Verlautbarungen des Verfassungsgerichtes auch noch schlecht vorbereitet – ein Grund für das Fiasko. So hatte der finanziell angeschlagene Kreis beanstandet, dass das Finanzausgleichsgesetz aus dem Jahr Sommer 2004 die Flächengröße der Uckermark nicht gebührend berücksichtige: Das Gericht wies nun darauf hin, dass der Kreis im Verfahren seinen „Darlegungspflichten nicht nachgekommen“ sei. Man habe nicht einmal dargelegt – und wenn, dann erst nach verstrichenen Fristen – dass die Flächengröße der Uckermark auch überproportional zu Aufwändungen führe. Im Gegenteil, die Realität sieht laut Urteilsbegründung auch noch so aus, dass die Uckermark mit dem von ihr angegriffenen Finanzausgleichsgesetz vom Land wegen ihrer Größe 14 Prozent mehr Geld als andere Kreise erhalte. Die Uckermark erhalte nach der Prignitz die höchsten Zuweisungen aller Kreise vom Land, so das Gericht. Eine evident unzureichende Finanzausstattung sei jedenfalls nicht festzustellen, sagte Weisberg-Schwarz. Zudem habe der Landkreis in den Jahren 2004,2005, 2006 unverändert freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen. „Das stimmt: Aber wir haben das auf Pump finanziert“, sagte Landrat Klemens Schmitz, der das Urteil „deprimierend nannte“. Er war wegen des Finanzstreits mit Finanzminister Rainer Speer (SPD) aus der SPD ausgetreten war. Die Folge des Urteils sei, dass der Kreis jetzt noch mehr sparen müsse. Auf die Journalisten-Frage, ob das „Toskana des Nordens“ (Ministerpräsident Matthias Platzeck über die Uckermark) nun zum „Sizilien Brandenburgs“ werde, antwortete Schmitz: „Der Trend geht in diese Richtung.“ Für Brandenburgs Kommunalebene ist die gescheiterte Uckermark-Klage ein Rückschlag. „Die Debatte wird nicht leichter“, sagte Paul-Peter Humpert, Geschäftsführer des Landkreistages. Denn es sei ungeachtet des Urteils eine Tatsache, dass elf der 14 Kreise keine ausgeglichenen Haushalte hätten. „Das Land hat keinen Grund, jetzt in Jubel auszubrechen.“ Rückwirkungen auf andere Klagen von Kommunen gegen das Land (PNN berichteten) sieht Humpert nicht.

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