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Mehr Ferien für arme Kinder: Brandenburg stellt mehr Geld für Urlaubsreisen zur Verfügung
Familien mit niedrigerem Einkommen – auch Alleinerziehende – können in Brandenburg Geld vom Land bekommen bei Reisen. Die Nachfrage ist hoch in diesem Jahr.
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Brandenburgs Landesregierung erhöht die Urlaubszuschüsse für bedürftige Familien: Statt 400.000 stehen nun 460.000 Euro zur Verfügung, damit etwa Alleinerziehende mit Kindern in den Ferien verreisen können. Familien können bis zu 10 Euro pro Familienmitglied und Reisetag als Zuschuss erhalten, wenn ihr Einkommen 150 Prozent der Regelleistung des Bürgergelds oder des Sozialgelds nicht überschreitet.
Zahl der Anträge auf Ferienzuschuss immer weiter gestiegen
„Ich möchte, dass gerade Familien mit wenig Einkommen und insbesondere Alleinerziehende die Möglichkeit haben, mit ihren Kindern gemeinsame Ferien zu erleben“, sagte Familienministerin Britta Müller (BSW) am Montag in Potsdam. „Sie sind am stärksten von Armut betroffen – deshalb habe ich mich dafür entschieden, die Mittel für die Ferienzuschüsse aufzustocken.“ So könnten noch mehr Familien, die bereits einen Antrag gestellt haben, von dieser wichtigen Unterstützung profitieren.
Die Zahl der Anträge auf einen Ferienzuschuss ist in Brandenburg in den letzten Jahren immer weiter gestiegen: Während 2021 noch 953 Familien um Urlaubsunterstützung baten, und 821 Anträge mit einer Fördersumme von 210.000 Euro bewilligt wurden, waren es 2025 bis Mitte September schon 1760 Anträge, von denen 1244 bewilligt wurden. Dafür wurden bereits 387.000 der ursprünglich geplanten 400.000 Euro ausgegeben.
Zehn Euro pro Übernachtung und Person
Für die Einkommenshöhe, bis zu der eine Familie einen Urlaubszuschuss beantragen kann, gibt es nach Angaben des Landesamts für Soziales und Versorgung, das für die Zuschüsse zuständig ist, keinen für alle gültigen, fixen Grenzwert: Denn die Höhe des Bürgergelds und des Sozialgelds hängt auch von Variablen wie der Frage ab, ob ein Elternteil ledig oder geschieden und alleinerziehend ist, oder davon, wie viele Kinder zur Familie gehören. Ausgegeben werden kann das Geld für Reisen sowohl in Hotels als auch in gemeinnützige Familienferienstätten der „Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung“. Dabei handelt es sich um Einrichtungen in ganz Deutschland, die zusätzlich zu den Familien mit geringem Einkommen auch steuerbefreite Übernachtungen anbieten.
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