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Brandenburg: Veolia will Wasservertrag „modernisieren“ Anteilseigner halten aber an Beteiligung fest

Berlin - Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) beugt sich dem Willen des Volksentscheids und will weitere Unterlagen rund um die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe veröffentlichen. „Der Senat hat nichts zu verbergen“, sagte Wowereit am Montag.

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Berlin - Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) beugt sich dem Willen des Volksentscheids und will weitere Unterlagen rund um die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe veröffentlichen. „Der Senat hat nichts zu verbergen“, sagte Wowereit am Montag. Um alle Zweifel auszuräumen, könnte auch ein unabhängiger Dritter damit beauftragt werden zu überprüfen, ob der Senat alle Unterlagen öffentlich gemacht hat. Daran zweifeln die Initiatoren des erfolgreichen Volksentscheids.

Am Sonntag waren 665 000 Berliner an die Wahlurnen gegangen. 98 Prozent von ihnen sprachen sich für die Offenlegung der Verträge aus. Das klare Ergebnis sei ein „Misstrauensvotum gegen den rot-roten Senat“, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer. Grünen-Fraktionschefin Ramona Pop sieht in dem Entscheid „einen klaren Auftrag an die Politik, die Privatisierung rückgängig zu machen und die unerträglich hohen Wasserpreise zu senken“. Frank Henkel, Fraktions- und Landesvorsitzender der CDU, erklärte, die Berliner zahlten einen „politischen Wasserpreis“, den der Senat „jederzeit um 25 Prozent“ senken könne.

Am heutigen Dienstag will der Senat über die Folgen des Volksentscheids beraten, unter anderem auch die Strategie für einen Rückkauf der Anteile. Doch beim französischen Veolia-Konzern, mit dem Versorgungsunternehmen RWE einer der beiden privaten Anteilseigner, heißt es dazu: „Für uns kommt ein Verkauf der Anteile nicht in Frage.“ Dagegen sei man bereit, über eine „Modernisierung der Verträge“ zu sprechen, sagte der Vorsitzende der Veolia-Geschäftsführung, Michel Kunnac. Ähnlich äußerte sich ein RWE-Sprecher.

Grünen-Fraktionschefin Pop warnte den Senat davor, weiterhin „im stillen Kämmerlein“ mit den Anteilseignern Veolia und RWE über einen Rückkauf der Anteile zu verhandeln. „Vor der Entscheidung des Bundeskartellamtes über die Höhe der Berliner Wasserpreise darf es keinerlei Zusagen des Senats geben.“ Sollte das Kartellamt die Wasserbetriebe zu niedrigeren Preisen zwingen, würde sich dies auch auf den Wert der Beteiligung niederschlagen.

Das Bundeskartellamt kündigte an, bis zum Sommer erste Ergebnisse präsentieren zu wollen. Die Behörde hatte im vergangenen Jahr von einem „Anfangsverdacht“ überhöhter Wasserpreise in Berlin gesprochen. Seitdem läuft das „Missbrauchsverfahren“ gegen den Monopolisten.

Ein Sprecher der Wasserbetriebe sagte: „Von dem Wasserpreis liegen 65 Prozent in unserem Verantwortungsbereich, die verbleibenden 35 Prozent sind Gewinne, Entgelte und Gebühren.“ Bei dem Ausbau und der Wirtschaftlichkeit des Versorgungsnetzes scheue man keinen Vergleich mit Wettbewerbern.

Durch den Volksentscheid soll auch ein Gesetz in Kraft treten, wonach bisher unbekannte Bestandteile des Privatisierungsvertrages rückwirkend ungültig würden. Das ist möglicherweise nicht verfassungskonform. Innensenator Erhart Körting (SPD) nannte es aber „überflüssig, das Verfassungsgericht damit zu befassen“, da alle Verträge offengelegt seien. Ralf Schönball

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