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Der Turm des Landtagsgebäudes auf dem Brauhausberg.

© Andreas Klaer

Freie Schulen: Verfassungsklage gegen Bildungshaushalt

Die Opposition im brandenburgischen Landtag kündigt eine Verfassungsklage gegen die Kürzungen bei den Freien Schulen an - die Kürzungen seien fragwürdig und bedrohten die Vielfalt der Bildungsangebote.

Stand:

Brandenburgs Landesverfassungsgericht wird sich mit den von Rot-Rot durchgesetzten Kürzungen bei den Freien Schulen befassen: Die Landtagsopposition aus CDU, FDP und Grüne will im ersten Quartal 2012 gegen die vom Landtag mit der Mehrheit der Regierungskoalition beschlossene Finanzierung der Freien Schulen eine Normenkontrollklage einreichen. Am Dienstag wollen die drei Fraktionsspitzen Details nennen. Auch die Evangelische Kirche und die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen hatten im Vorfeld angekündigt, sich gegen die Sparpolitik mit einer Verfassungsklage zur Wehr setzen zu wollen.

Die Oppositionsfraktionen haben sich für den Gang vor das Landesverfassungsgericht renommierten Rechtsbeistand geholt: den Potsdamer Verwaltungsrechtler Matthias Dombert, der selbst Richter am höchsten Gericht Brandenburgs war. Nach Gesprächen mit Dombert in der vergangenen Woche sagte CDU-Bildungsexperte Gordon Hoffmann zu den Erfolgsaussichten der Klage, er sei sehr zuversichtlich. „Wir halten die Kürzungen für verfassungswidrig, weil sie besonders die kleineren Freien Schulen in ihrer Existenz gefährden“, erklärte Hoffmann den PNN.

Auch FDP-Fraktionschef Andreas Büttner sagte, er sei sehr optimistisch. Er warnte vor einer „Zerstörung der Bildungsvielfalt“ im Land. „Die Freien Schulen haben jetzt nur eine Chance: Entweder sie kürzen dieLehrergehälter oder sie heben die Elternbeiträge an.“ Daher bestehe die Gefahr, dass „wir Schulen nur für Reiche schaffen“. Der Landesbischof der evangelischen Kirche, Markus Dröge, hatte kritisiert, dass die rot-roten Sparvorgaben „nicht mehr der grundgesetzlichen Verpflichtung“ entsprächen, „die Freien Schulen so zu fördern, dass sie wettbewerbsfähig sind“. Die rot-rote Landesregierung hatte für das kommende Jahr angesichts von Sparzwängen erstmals auch Kürzungen von 24 Millionen Euro in der Bildung vorgeschlagen. Die Koalitionsfraktionen im Landtag reduzierten die Sparsumme zwar auf 13 Millionen Euro, die Freien Schulen sollen statt der ursprünglich geplanten 4,8 Millionen Euro nun nur noch 4,3 Millionen Euro weniger erhalten – dennoch hielt der Widerstand mit mehreren Demonstrationen und einem Protestcamp vor dem Landtag an.

Hoffmann sagte, es sei absolut fragwürdig, wie Rot-Rot zu der Sparentscheidung gekommen sei und wie die Kürzungen begründet würden. „Das scheint das Ergebnis einer willkürlichen, vorherbestimmten Entscheidung gewesen zu sein.“ FDP-Fraktionschef Büttner sagte, die Regierungskoalition könne nicht nachweisen, wie die neue Berechnungsformel transparent und auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien entstanden sei – und wie damit ein Beitrag zu einer gerechteren Finanzierung geleistet werde. „Deshalb ist das Gesetz angreifbar.“ Grüne-Bildungsexpertin Marie Luise von Halem erklärte: „Wir halten Kürzungen im Bildungsbereich, auch bei den staatlichen Schulen, grundsätzlich für falsch.“ Selbst an der SPD-Basis grollt es, in Oranienburg und Ostprignitz-Ruppin hat die SPD Beschlüsse gegen die Kürzungen mitgetragen.

Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) dagegen verteidigte die Sparpolitik erneut. Bildung habe in Brandenburg weiterhin Priorität, sagte er der „Berliner Morgenpost“. „In den kommenden Jahren werden die Solidarpaktmittel und die EU-Gelder zurückgehen. Deshalb sparen wir schon heute – beim Straßenbau mehr, im Bildungsbereich weniger“, so Platzeck. Und „selbst nach der Verringerung der Zuschüsse der Freien Schulen wird Brandenburg ihnen immer noch mehr zahlen als viele andere Bundesländer“. Das von Martina Münch (SPD) geführte Bildungsministerium, aber auch Linke und SPD reagierten bislang gelassen auf die Verfassungsklage. Das Ministerium habe dies stets mit einkalkuliert und geprüft. Freie Schulen blieben erhalten, es werde keine dramatischen Schließungen und höchstens moderate Anhebungen der Elternbeiträge geben, hieß es. Im Zweifelsfall müssten die Freien Schulen Angebote einschränken und die im Vergleich zu staatlichen Schulen ohnehin kleineren Klassen aufstocken.

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