zum Hauptinhalt
Wer zahlt wie viel für die Kita? In Brandenburg war diese Frage bislang nicht einfach zu beantworten.

© dpa/Uwe Anspach

Versprechen der Koalition : Brandenburg regelt Kitafinanzierung neu

Zwei Legislaturen lang war die dringend geforderte Reform des Brandenburger Kitagesetzes nicht gelungen. Nun gibt es endlich einen Durchbruch.

Stand:

Die SPD/BSW-Landesregierung setzt ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um und reformiert die komplizierte Finanzierung der Kindertagesstätten. Das neue Kitagesetz soll wie zugesagt zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Nach zähem Ringen mit den Kommunen liegt nun ein Entwurf des Bildungsministeriums vor, mit dem die Kitafinanzierung „transparenter, verständlicher und praktikabler“ werden soll, so Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD).

Reform 2020 auf Eis gelegt

Dessen Amtsvorgängerin Britta Ernst (SPD) hatte die von Eltern lange geforderte Reform im März 2020 auf Eis gelegt, nachdem der Landkreistag als wichtigster Partner aus dem Abstimmungsprozess ausgestiegen war. Schon die damalige rot-schwarz-grüne Landesregierung hatte sich die Kitafinanzen als eines der wichtigsten Projekte in den Koalitionsvertrag geschrieben – und scheiterte.

2027
soll das neue Brandenburger Kitagesetz in Kraft treten.

Die unübersichtliche Kitafinanzierung, aufgeteilt zwischen Land, Landkreisen, Städten, Gemeinden, Trägern und Eltern, sorgt seit vielen Jahren für Zuständigkeitsgerangel. Und letztlich zu einer Ungerechtigkeit, was die Höhe der Betreuungsbeiträge der Eltern angeht, die von Kommune zu Kommune immens divergieren. In mehreren Kommunen hatten Eltern gegen die aus ihrer Sicht falsch ermittelten Beiträge geklagt.

Inzwischen zahlen Eltern in Brandenburg für Kinder ab drei Jahren keine Kitabeiträge mehr, an den Kosten für Krippe und Hort werden Familien aber weiter beteiligt.

Lage vor Ort wird berücksichtigt

Nun soll die Kostenaufteilung vereinfacht werden. Kern der Reform ist die Einführung eines Landesfaktormodells zur Bemessung der Zuschüsse, die das Land für die Einrichtungen an die Kommunen zahlt. Dieses Modell soll die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt.

Für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt soll es einen eigenen Faktor geben, der die Zahl der belegten Kitaplätze nach Altersgruppe und Betreuungsumfang und das dafür notwendige pädagogische Personal berücksichtigt. Während beispielsweise in Potsdam-Mittelmark und Potsdam viele Kinder einen Hort besuchen, sind es in der Prignitz und Frankfurt (Oder) deutlich weniger. Das ist wichtig für die Zuschussberechnung, da Krippenplätze deutlich teurer sind als Hortplätze.

Dieser Gesetzentwurf ist herausfordernd – manche nannten ihn nach den vorangegangenen Anläufen sogar unmöglich.

Bildungsminister Steffen Freiberg

Die Einführung dieses Landesfaktormodells, „das die bislang unterschiedlichen Zuschüsse zusammenfasst und die Finanzströme transparent macht, klar zuweist und zugleich Verwaltungsvorgänge vereinfacht“ stehe im Mittelpunkt des geplanten Gesetzes, verspricht Freiberg.

Zudem soll beim Essensgeld Gleichheit hergestellt werden, indem die Essensbeiträge in der Kita an die der Schule angeglichen werden, sagt der Minister. Das heißt: Die Deckelung bei den Essensbeiträgen in der Kita soll wegfallen. Das ist Wunsch der Kommunen, da für die Kita- und Hortverpflegung bislang unterschiedliche Grundlagen gelten und die Abrechnung als unnötig kompliziert kritisiert wird. Ob Eltern dadurch künftig anteilig mehr fürs Essen zahlen müssen, ist letztendlich eine Entscheidung der Kommunen.

Geklärt werden soll auch, welche Betriebskosten auf Elternbeiträge umgelegt werden können. Dazu soll der Landes-Kinder- und Jugendausschuss einen Betriebskostenkatalog vorschlagen.

Die kommunalen Spitzenverbände – der Landkreistag und Städte- und Gemeindebund – sowie die freien Träger werden den Entwurf nun studieren, der im Frühjahr 2026 durchs Kabinett gehen und dann vom Landtag beschlossen werden soll, um ab Januar 2027 greifen zu können.

„Dieser Gesetzentwurf ist herausfordernd – manche nannten ihn nach den vorangegangenen Anläufen sogar unmöglich“, sagt Bildungsminister Steffen Freiberg. Nun liege er dennoch vor und sei „Grundlage für die weitere Debatte“, so Freiberg.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })