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Brandenburg: Viel Lärm um wenig Schutz

Airport-Anwohner klagen erneut vor Gericht

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Berlin/Blankenfelde-Mahlow - Der Schallschutz für die Anwohner des künftigen Hauptstadtflughafens beschäftigt weiter die Justiz. Seit Montag wird am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) über Klagen der unmittelbar an die BER-Südbahn angrenzenden Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und einer Anwohnerin verhandelt, die die Praxis der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) bei der Bewilligung von Schallschutzmaßnahmen immer noch für rechtswidrig ansehen. Allerdings sah es in der Verhandlung vor dem sechsten Senat eher danach aus, dass diesmal die Klagen erfolglos sein werden. Ob ein Urteil noch am Abend fällt oder am heutigen Dienstag verkündet wird, war bei Redaktionschluss dieser Ausgabe noch offen.

Es ist ein Prozess, bei dem es eher um Geld geht als um realen Lärmschutz für Bürger. Geklagt hat eine Blankenfelderin, die auch in der Anti-BER-Initiative Bürgerverein Berlin Brandenburg (BVBB) aktiv ist, weil die Flughafengesellschaft bei den Berechnungen für das aktuelle Schallschutzprogramm des Flughafens ausschließlich die neuen, abknickenden Flugrouten zugrundelegt – also die Routen, die tatsächlich auch einmal geflogen werden sollen, wenn der BER einmal eröffnet. In dem Fall liegt das Wohngrundstück aber in der Achse der alten geraden Flugrouten, von denen auch der Planfeststellungsbeschluss ausging. Jetzt wird es dort nicht mehr so laut sein, weshalb sich aber auch der Lärmschutz-Umfang verringert.

OVG-Präsident Joachim Buchheister deutete an, dass er die Klage skeptisch sieht. Wenn sie Erfolg hätte, sagte er in der Verhandlung, „würde der bauliche Schallschutz umfangreicher ausfallen, als erforderlich wäre. Es wäre eine Übersicherung.“ Genau so argumentierten auch die Anwälte der Flughafengesellschaft und der Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg. „Was jetzt verlangt wird, ist Schutz vor fiktiven Fluglärm“, sagte Flughafenanwalt Volker Gronefeld. Dagegen pochen die Kläger auf den Wortlaut des Planfeststellungsbeschlusses und vom Flughafen zugesicherten Bestandsschutz.

Mit dem Schutzstandard selbst, den das OVG 2013 bekräftigt und damit den jahrelangen „systematischen“ Rechtsbruch des Flughafens mit Billigschallschutz gekippt hatte, hat die Klage aber nichts zu tun. In den Wohnungen, so die von der Flughafengesellschaft inzwischen angewendete Rechtslage, darf durch Fluglärm kein Pegel von 55 Dezibel überschritten werden. Thorsten Metzner

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