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Am Mittwoch soll am BER gestreikt werden. 35.000 Menschen sind betroffen.

© dpa / Paul Zinken

Update

Warnstreik am BER: Was Reisende von ihren Airlines verlangen können

Am Flughafen Berlin-Brandenburg hebt am heutigen Mittwoch keine Maschine ab. Was die Airlines anbieten und was die Passagiere darüber hinaus fordern können.

| Update:

Wegen eines Warnstreiks am BER heben am heutigen Mittwoch keine Passagierflieger vom Hauptstadtflughafen ab. Nach Angaben des Flughafens Berlin-Brandenburg fallen rund 300 Starts und Landungen aus. Betroffen sind knapp 35 000 Passagiere.

Reisende, die am heutigen Mittwoch von oder nach Berlin fliegen wollten, sind von den Airlines inzwischen gewarnt worden. „Wir haben alle Kunden informiert“, sagte eine Lufthansa-Sprecherin dem Tagesspiegel. Die Airline bietet Betroffenen an, statt am Mittwoch bereits an diesem Dienstag oder am Donnerstag zu fliegen.

Wer will, kann auch auf die Bahn umsteigen. Allerdings ist das Lufthansa-Angebot am BER übersichtlich. Berlin wird nur von Frankfurt am Main oder München angesteuert.

Eurowings: Notfalls auf die Bahn umsteigen

Anders sieht es bei der Lufthansa-Tochter Eurowings aus. Die Airline hatte für diesen Mittwoch 18 Flüge von und nach Berlin geplant. Die Verbindungen fallen aus. Kunden sollen entweder selbst oder über das Servicecenter umbuchen, twitterte Eurowings am Dienstag. Die Umbuchung ist kostenfrei möglich.

Für innerdeutsche Flüge, die aufgrund des Streiks nicht durchgeführt werden können, besteht auch die Möglichkeit, das Flugticket in einen Fahrschein der Deutschen Bahn umzuwandeln., teilte Eurowings auf Tagesspiegel-Anfrage mit. „Dies ist sowohl in der Eurowings Kunden-App oder über das Service Center möglich. Die ausgestellten Dokumente gelten ausschließlich in den Zügen der Deutschen Bahn“, sagte eine Sprecherin.

Easyjet: Falls nötig, ins Hotel

Mit elf am BER stationierten Flugzeugen ist Easyjet die für den Flughafen wichtigste Gesellschaft. „Wir haben alle Kunden informiert, der Prozess läuft“, sagte ein Sprecher. Kunden können auf Wunsch ihren Flug umbuchen.

Vier Flüge von/zum BER mussten gestrichen werden. Acht weitere Flüge wurden auf Donnerstag verschoben. Sollten Reisende erst am Donnerstag statt am Mittwoch fliegen, aber bereits am Mittwoch angereist sein, übernimmt die Airline die Hotelkosten. Nach jetzigem Stand geht Easyjet davon aus, dass am Donnerstag der Flugverkehr wieder planmäßig läuft.

Umbuchungen, Übernachtungen, Verpflegungen: Welche Rechte haben Reisende bei einem Streik? Der Berliner Reiserechtsanwalt Roosbeh Karimi erklärt:

– wie Sie dennoch ans Ziel kommen.

Bei einem Flugausfall haben Reisende Anspruch auf Ersatzbeförderung. Das gilt auch für Streiks. In aller Regel bieten die Airlines ihren Kunden an, sie auf andere Flüge umzubuchen. Tun sie das nicht oder passt die neue Verbindung nicht, kann man auch selbst aktiv werden.

Der Berliner Anwalt Roosbeh Karimi ist auf Reiserecht spezialisiert.

© promo

Man kann etwa eine Bahnfahrkarte kaufen, ein Auto mieten oder einen Alternativflug von Leipzig oder Hamburg aus nehmen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Wichtiger Tipp: „Nehmen Sie vorher Kontakt mit der Airline auf und informieren Sie diese über ihre Alternativpläne“, rät Karimi. Sonst läuft man Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Und: Machen Sie das schriftlich, nicht am Telefon - aus Beweiszwecken.

wie Sie zu Ihrem Geld kommen.

Falls Ihnen die Lust aufs Reisen vergangen ist, können Sie auch den Ticketpreis zurückverlangen. Problematisch kann es sein, wenn Sie einen Anschlussflug gebucht haben und den nun verpassen. Glück im Unglück hat man, wenn es sich um eine durchgehende Buchung mit einer einheitlichen Buchungsnummer handelt.

Dann gibt es das Geld für den Anschlussflug zurück. Handelt es sich dagegen um zwei unabhängig voneinander gebuchte Verbindungen mit zwei Buchungsnummern, hat man Pech. „Das kann richtig wehtun“, sagt Karimi.

– ob Sie Ansprüche auf Entschädigung haben.

Hat die Airline einen Flugausfall oder eine Verspätung zu vertreten, können Betroffene zusätzlich eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro verlangen. Laut Gewerkschaft Verdi sind die Bodenverkehrsdienste, die Flughafengesellschaft und die Luftsicherheit zum Warnstreik aufgerufen. Die Frage ist, ob man die Dienste dem Flugbetrieb der Airline zurechnen kann.

Wie hoch mögliche Entschädigungen bei kurzfristigen Annullierungen sind, legt die EU-Fluggastrechte-Verordnung fest. Sie liegen zwischen 250 und 600 Euro - je nach Entfernung zum Ziel und dem Zeitpunkt, an dem die Passagiere über die Flugstreichung informiert wurden.

Beim Bodenpersonal, das unter anderem fürs Einchecken der Passagiere zuständig ist, könne man Ansprüche durchaus ableiten, sagt der Reiserechtler Paul Degott.

„Die Airlines werden zwar mauern und sagen, dass sie mit denen nichts zu tun haben – aber das stimmt ja so nicht, denn sie brauchen sie zum Abfertigen.“ Auch wenn das Bodenpersonal von einem anderen Dienstleister kommt, handelt es im Auftrag der Airline und könne durchaus als Personal der Airline gelten, lautet seine Einschätzung.

Warnstreiks beim Sicherheitspersonal und bei der Flughafengesellschaft, die am BER ebenfalls die Arbeit niederlegen sollen, sind indes eher nicht dem Risikobereich der Airline zuzurechnen. Hier sind Entschädigungen sehr unwahrscheinlich.

– was ist, wenn der Pauschalurlaub verspätet startet.

„Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter in der Pflicht“, sagt Degott. Wer aufgrund des Warnstreiks beispielsweise erst einen Tag später in den Urlaub fliegt, kann den Reisepreis anteilig mindern. Das heißt, man zahlt dann für einen Tag weniger. (mit dpa)

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