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Rechtsextremismus: Warnung vor Nazi-Codes auf Nummernschildern

Brandenburgs Verfassungsschutz warnt vor Nummernschildern, mit denen auch Rechtsextreme bevorzugt herumfahren. Nur wenige Kombinationen sind aber verboten.

Potsdam/Berlin - „Wenn Rechtsradikale solche Kombinationen nutzen, dann geben sie sich damit unter Gleichgesinnten zu erkennen. Und nach außen dokumentieren sie ihre antidemokratische Gesinnung“, heißt es einer aktuellen Information, die prominent auf der Internetseite der Landesbehörde platziert ist.

Die dabei als warnende Beispiele aufgeführten Kennzeichen werfen allerdings Fragen auf – da sie teilweise gar nicht vergeben werden und teilweise als Neonazi-Chiffre nur für Insider erkennbar waren – jetzt aber tausende unbescholtene Autofahrer verdächtig machen.

Konkret verweist der Verfassungsschutz auf eine Empfehlung des Bundes an die Zulassungsstellen, keine Buchstabenfolgen mit NS-Symbolik zu verwenden. Das gilt für die Kürzel NS, SS, SA, aber auch KZ (wie Konzentrationslager) oder HJ (Hitlerjugend). Und die Zulassungsbehörden in Brandenburg und Berlin vergeben diese Kombinationen tatsächlich nicht. So heißt es auf der Internetseite des Berliner Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, auf der man „Wunschkennzeichen“ reservieren kann: „Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen nicht zur Verfügung.“ Eine Begründung wird hier allerdings nicht gegeben. Das Gleiche gilt auch für Brandenburg.

Das Informationsblatt des Brandenburger Verfassungsschutzes mit dem Titel „Falsche Kennung – Kritische Kombinationen auf Kfz-Kennzeichen“, das von der Internetseite auch ausgedruckt werden kann, nimmt dann „problematische“ Ziffernkombinationen ins Visier, die „in der rechtsextremen Szene sehr beliebt“ sind. Angeführt werden etwa die „18“, die nach der Rangfolge der Buchstaben im Alphabet für „A“ und „H“ und damit die Initialen Adolf Hitlers steht, oder die „88“ für „Heil Hitler“.

Aber der Logik der Behörde zufolge läuft man auch Gefahr, mit vermeintlich unverfänglichen Kombinationen in die falsche Ecke gestellt zu werden. So stehe die „28“ für die verbotene Skinheadorganisation „Blood & Honour“ oder die „14“ für eine aus 14 Wörtern bestehende Parole des US-Neonazi-Führers David Lane.

Das Innenministerium erklärt die Aktion als „Information für den mündigen Bürger, um ihn zu sensibilisieren“, so ein Sprecher. Nach Erkenntnissen der Behörde fahren „weniger als 10 Prozent“ der landesweit bekannten 1300 Rechtsradikalen mit verfänglichen Kennzeichen herum. Laut Innenministerium sind darunter auch einzelne, die aufgrund alter Zulassungen die Kombination „NS“ auf dem Schild haben.

Nach einer Stichprobe des Tagesspiegels bei den Zulassungsstellen von Berlin, Potsdam und Potsdam-Mittelmark bleibt zudem unklar, warum Neonazis eigentlich auf die „18“ oder die „88“ ausweichen sollen, wenn schon die Buchstabenkombination „AH“ gang und gebe ist (die in den Hinweisen des Verfassungsschutzes nicht einmal auftaucht): In Potsdam war gestern sogar das Kennzeichen „P-AH 18“ noch frei. Und bei Ziffernkombinationen machen die Zulassungsstellen in Berlin und Brandenburg ohnehin keinerlei Einschränkungen – wofür es auch keine Rechtsgrundlage gäbe. „Es sind normale Zahlen. Man muss die Kirche im Dorf lassen“, hieß es etwa aus der Berliner Behörde. „Wir haben keine Hinweise, dass sie oft gezielt nachgefragt werden.“

Das Informationsblatt im Netz:

www.verfassungsschutz.brandenburg.de

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