zum Hauptinhalt

Von Susann Fischer: Warnung vor ungeprüfter Pyrotechnik

Zoll registriert illegale Einfuhr von Böllern aus Polen

Stand:

Potsdam - Die Landesregierung hat zur Vorsicht beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk aufgerufen. Wer das neue Jahr unbedingt mit Raketen begrüßen wolle, müsse auch verantwortungsvoll damit umgehen, mahnten Innenminister Dietmar Woidke und Arbeitsminister Günter Baaske (beide SPD) am Montag in Potsdam. Nach Angaben des Hauptzollamtes in Frankfurt (Oder) werden seit Tagen wieder illegal Böller aus Polen eingeführt.

Silvesterfeuerwerk darf nach Angaben von Woidke und Baaske erst ab dem morgigen Mittwoch verkauft werden. Der Handel ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt. Im Freien oder an Jugendliche unter 18 Jahren dürfen solche Produkte nicht verkauft werden. Die pyrotechnischen Produkte müssen mit einem sogenannten CE-Zeichen und einer Registriernummer oder mit einem Zulassungszeichen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet sein. Woidke warnte vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. Diese Pyrotechnik sei mit extrem hohen Risiken verbunden. Zudem seien Einfuhr und Handel mit nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland strafbar. Baaske kündigte an, dass Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz den Verkauf von Pyrotechnik kontrollieren werden. Verstöße könnten als Ordnungswidrigkeit verfolgt und gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.

Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) fügte hinzu, zum Jahreswechsel seien Notärzte und Feuerwehren besonders häufig im Einsatz. Meist sei leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern Ursache für Verletzungen. Wer ganz sicher gehen wolle, solle auf Feuerwerkskörper verzichten und das gesparte Geld an Hilfsorganisationen spenden.

Der Zoll hat in der Grenzregion bereits rund 8000 Stück illegal eingeführte polnische Böller beschlagnahmt, wie der Sprecher des Hauptzollamts Frankfurt (Oder), Andreas Behnisch, sagte. Er warnte eindringlich vor der Einfuhr der Böller, die oft nicht deutschen Sicherheitsstandards entsprächen. Der Zoll beschlagnahme die Feuerwerkskörper und leite Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Auch warnte Behnisch davor, dass Versicherungen bei möglichen Unfällen nicht für den Schaden aufkommen.

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) wies darauf hin, dass in den Schlossparks kein Feuerwerk gezündet werden darf.

Susann Fischer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })