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Was Freie Schulen kosten: Brandenburger Ministerium hat keinen Überblick
Was Eltern an Brandenburgs Schulen in freier Trägerschaft zahlen müssen, ist nicht so einfach herauszufinden. Nicht mal das Brandenburger Bildungsministerium weiß Bescheid.
Stand:
Vor etwas mehr als einem Jahr sorgte Brandenburgs Rechnungshof für Aufsehen. In ihrem Jahresbericht hatten sich die Kassenprüfer Ende 2023 mit den Schulgeldregeln der Schulen in Freier Trägerschaft beschäftigt. Das Resultat: Für 29 der 70 Schulen fanden sich im Juni 2021 im Internet keine betragsmäßigen Angaben zu den Schulgeldern, für zwei weitere Schulen nur Mindest- und Höchstbeträge.
Die intransparenten Schulgeldregeln dieser insgesamt 31 Schulen könnten Familien aus unteren und mittleren Einkommensschichten von einer Bewerbung abhalten, erklärten die Mitglieder des Rechnungshofs. Das von Minister Steffen Freiberg (SPD) geführte Bildungsministerium habe die Pflicht, das zu prüfen und die Verstöße abzustellen.
Brandenburgs CDU-Landtagsabgeordnete Kristy Augustin hat nun noch einmal nachgehakt. Mittels einer „Kleinen Anfrage“ wollte die Politikerin aus dem Oderbruch wissen, wie es sich mit den von den Eltern der Schüler zu bezahlenden Beiträge verhält. Doch die Antwort des Potsdamer Bildungsministeriums, die unserer Redaktion exklusiv vorab vorliegt, ist ernüchternd.
Auf die Frage, welche Schulentgelte gegenwärtig an Ersatzschulen in freier Trägerschaft für Familien mit einem Nettojahreseinkommen in Höhe von 35.000, 45.000 und 55.000 Euro erhoben werden, antwortete das Ministerium schlicht – nichts. „Eine entsprechende Übersicht liegt der Landesregierung nicht vor“, heißt es lapidar. „Wie kann man denn Entscheidungen in der Schulpolitik treffen, wenn man zugeben muss, dass man nichts weiß?“, empört sich Augustin.
Wie kann man denn Entscheidungen in der Schulpolitik treffen, wenn man zugeben muss, dass man nichts weiß?
CDU-Landtagsabgeordnete Kristy Augustin
Immerhin antwortet das Ministerium auf die Frage, welche Modelle der Staffelung von Schulgelderhebungen bekannt seien, etwas ausführlicher. „Neben der einkommensabhängigen Staffelung des Schulgeldes sind der Landesregierung Modelle mit einheitlichem Schulgeld bekannt, die entweder einen Schulgelderlass beziehungsweise eine Schulgeldermäßigung vorsehen oder Modelle, in denen das einheitliche Schulgeld so niedrig bemessen ist, dass der Betrag auch von Familien mit sehr niedrigem Einkommen geleistet werden kann.“
Denn das Gesetz schreibt vor, dass es an den freien Schulen ein Sonderungsverbot gibt: Schüler müssen unabhängig von der sozialen Situation ihrer Eltern eine Schule in freier Trägerschaft besuchen können. Genau darauf hatte sich damals auch der Rechnungshof in seinem Bericht bezogen.
Kristy Augustin jedenfalls will sich weiter um die Situation der Freien Schulen kümmern. „Für die CDU ist es wichtig, dass es in Brandenburg eine Auswahl an Schulformen in unterschiedlichen Trägerschaften gibt“, macht die Bildungspolitikerin deutlich. Eventuelle Voreingenommenheiten gegenüber den Freien Schulen will die CDU-Politikerin ausräumen. „Dafür ist es aber wichtig, die Kosten, die auf die Eltern zukommen, auch zu kennen.“ In den nächsten Wochen will die Schulpolitikerin deswegen auch Gespräche mit Schulträgern führen. „Denn wir wollen die Schulen in freier Trägerschaft politisch weiter unterstützen.“
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