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Die Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen in Oranienburg war das erste KZ der SA.

© Kitty Kleist-Heinrich TSP

Update

Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3300 Fällen: Ehemaliger Wachmann aus dem Konzentrationslager Sachsenhausen angeklagt

Der 98-Jährige soll die „grausame und heimtückische Tötung“ von tausenden Häftlingen unterstützt haben. Er gilt als eingeschränkt prozessfähig.

| Update:

Die Staatsanwaltschaft im hessischen Gießen hat Anklage gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann erhoben. Dem 98-Jährigen aus dem Main-Kinzig-Kreis wird Beihilfe zum Mord in mehr als 3300 Fällen vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

Er soll zwischen Juli 1943 und Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen im brandenburgischen Oranienburg als Angehöriger der SS-Wachmannschaften die „grausame und heimtückische Tötung“ von tausenden Häftlingen unterstützt haben.

Landgericht Hanau entscheidet über Zulassung der Anklage

Diese Taten soll er als Heranwachsender begangen haben. Da für ihn deshalb das Jugendstrafrecht gilt, greift das sogenannte Wohnortprinzip. Das bedeutet, dass das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Angeschuldigte wohnt.

Aus diesem Grund muss das Landgericht Hanau über die Zulassung der Anklage entscheiden. Laut einem Gutachten aus dem Oktober gilt der 98-Jährige zumindest als eingeschränkt prozessfähig.

Die Anklage erfolgte wenige Monate nach dem Tod von Josef S. Der ehemalige Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wurden wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Lagerhäftlingen im Juli 2022 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er starb im April im Alter von 102 Jahren.

Im Konzentrationslager Sachsenhausen etwa 35 Kilometer nördlich von Berlin waren von 1936 an etwa 204.000 Menschen von den Nazis interniert worden. Zehntausende kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit und Misshandlungen um oder wurden Opfer von Vernichtungsaktionen der SS. Auf Todesmärschen nach der Evakuierung des Lagers Ende April 1945 starben weitere Tausende Häftlinge.

Das Landgericht Hanau bestätigte am Freitagnachmittag den Eingang der Anklage. Die Verteidigung habe nun einen Monat Zeit, die Schrift zu prüfen, sagte ein Sprecher. Erst danach werde das Landgericht über die Zulassung der Anklage entscheiden. (AFP/dpa/cmü)

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