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POSITION: Wer kommt als Nächstes auf die Abschussliste?

Teilen Biber, Wolf und Kranich bald das Schicksal vieler Tierpark-Tiere? Von Axel Vogel

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Um 1920 war es fast geschafft: Bär, Wolf, Steinadler und Luchs waren in Deutschland von der Bildfläche verschwunden, Wildschweine bis auf wenige Rotten im wahrsten Sinne ausgerottet, Rothirsche auf wenige „Einstandsgebiete“ zurückgedrängt. Der Feldzug gegen die Nutzungskonkurrenten der Menschen zu Wasser, zu Lande und auch in der Luft ist weitestgehend gewonnen. Überlebensrecht wurde nur noch Kulturfolgern gewährt, denen ein besonderer Nutzen zugeschrieben wurde, wie Storch, Igel und Schwalben oder die besonders schmackhaft sind wie Hasen und Rehe. Alle anderen konnte man nur noch im Tierpark bestaunen.

Eine Grundhaltung, die in der DDR bis 1990 mit wenigen Ausnahmen fortbestand. Bis dahin wurden zugewanderte Wölfe und Elche sofort erschossen, wurden Abschussprämien für Gänsesäger gezahlt, Kormoranansiedlungen gnadenlos unterbunden. Erst die Ablösung der alten DDR-Riege brachte hier eine echte Wende. Mit der Gründung von Nationalparks und Biosphärenreservaten erhielten Natur- und Artenschutz einen neuen Stellenwert, zeitgleich begann eine beispielslose Rückkehr und Vermehrung inzwischen streng geschützter Wildtierarten. Wölfe heulen inzwischen auf ehemaligen Truppenübungsplätzen, Kormorane tauchen in allen Brandenburger Seen, der Biber ist bald flächendeckend verbreitet.

Das freut die Naturliebhaber, nicht unbedingt die Landnutzer. Biber setzen landwirtschaftliche Flächen unter Wasser, Wölfe reißen mitunter Schafe, Kraniche picken Saat auf den Äckern. Das führt zu Konflikten und immer wieder zu Forderungen nach Bestandsregulierungen mit Pulver und Blei. Nicht nur Biber, Wolf und Kranich sind streng geschützte Arten. Solche Tiere zu töten, zu fangen oder erheblich zu stören ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Auch wenn es Menschen gibt, die dies nicht einsehen wollen und Giftköder auslegen, Nester beseitigen oder gar illegal Tiere schießen: Nicht diese Einzelnen sind das Hauptproblem, sondern Politiker, die populistischen Forderungen nachgeben und den Abschuss von geschützten Tieren erst möglich machen. So hat Dietmar Woidke als Landwirtschaftsminister 2004 mit einem Erlass zur Bejagung von Elstern, Raben- und Nebelkrähen erst ermöglicht, dass jeden Herbst sogenannte „Crowbusters“ auch in Brandenburg zum Massenabschuss von Rabenvögeln ausrücken können.

Dass die Menschheit in der Lage ist, größere Tierarten auszurotten, hat sie in der Vergangenheit ausreichend bewiesen. Mit Wildtieren, gar mit wilden Tieren zu leben lernen wir dagegen in Brandenburg gerade erst. Das Miteinander mit Wölfen und Bären in Rumänien und Italien zeigt im Kontrast zu den immer wieder aufflammenden Abschussforderungen hierzulande, dass dies geht. Dort blickt man mit Stolz auf seine heimische Fauna und nutzt sie nebenbei als Tourismusfaktor. Auch bei uns bieten Wildtiere ein Naturerlebnis, das jedes Jahr Zehntausende anzieht.

Der Verweis auf Artenschutzrecht und Tourismuseinnahmen hilft aber auch nur begrenzt weiter, wenn dem Naturschutz durchaus wohlgesinnte Landbewohner erhebliche wirtschaftliche Schäden zu verzeichnen haben.

Auch für uns gibt es Grenzen. Biber haben in Deichen nichts zu suchen, Kormorane sollen sich vom Fischnachwuchs in Anzuchtteichen fernhalten. Hier gilt es, das richtige Maß zwischen Artenschutz und Schutz von Eigentum und Infrastruktur zu finden. Oberste Priorität haben dabei immer Präventions- vor Vergrämungsmaßnahmen, um Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen. Erst wenn all dies nicht fruchtet, ist in besonders gelagerten Fällen die Entnahme von Einzeltieren als letztes Mittel möglich, so sieht es auch bisher schon das deutsche Artenschutzrecht vor. Ein Mittel, das beim Biber übrigens keinen langfristigen Erfolg verspricht, da freie Reviere in kürzester Zeit durch Zuwanderung wieder besetzt werden.

Der Streit über den Abschuss von Bibern und Kranichen mahnt uns, die Wechselwirkungen von Landnutzung und Wildtieren genauer zu betrachten. Wenn beispielsweise abgeerntete Flächen, die Rastvögeln als Nahrungsflächen dienen, zu früh umgebrochen werden, weichen die Vögel auf andere Felder aus. Das kann dann auch die frische Aussaat auf den Ackerflächen des Nachbarn sein. Auch der massive Maisanbau bis hart an Gewässerkanten hat dazu beigetragen, dass der Biberbestand in die Höhe gegangen ist. Hier können Managementmaßnahmen greifen und Konflikte minimieren.

Entschädigungszahlungen sind nur dann am Platze, wenn Präventionsmaßnahmen nicht greifen und ein messbarer Schaden entsteht. Aber sind es wirklich immer die geschützten Vogelarten, die den Ertrag des Landwirts maßgeblich mindern? Sind nicht zumeist Witterung oder Befall mit unscheinbaren Pilzen oder Klein-Insekten für das Betriebsergebnis viel bedeutsamer? Ein staatliches Rundum-sorglos-Paket kann es daher nicht geben. Und nicht zu vergessen: Die Landwirtschaftsbetriebe in Brandenburg leben nicht von der Ernte alleine, sondern erhalten auch Flächenprämien von fast 400 Millionen Euro jährlich. Im Gegenzug können die Steuerzahler auch die Einhaltung von Umwelt- und Naturschutzvorgaben erwarten.

Politik und Gesellschaft müssen entscheiden, welchen Raum sie Wildtieren zubilligen. Betrachten wir die Rückkehr von Wolf, Biber, Kolkraben und Co. als Bereicherung oder wollen wir demnächst auch Kranichen, Schwänen und Eisvögeln ans Gefieder? Unsere Antwort fällt hier eindeutig aus. Ihre hoffentlich auch.

Axel Vogel, Vorsitzender der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag

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