HINTERGRUND: Wie wird geholfen
Der Bund und die ostdeutschen Länder haben den Fond „Heimerziehung in der DDR“ mit 40 Millionen Euro ausgestattet, Brandenburg trägt 3,22 Millionen Euro. Mit dem Geld soll Menschen geholfen werden, Folgeschäden zu mildern, etwa indem Therapien oder andere Leistungen bezahlt werden, die von sozialrechtlichen Versorgungssystemen bislang nicht getragen werden.
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Der Bund und die ostdeutschen Länder haben den Fond „Heimerziehung in der DDR“ mit 40 Millionen Euro ausgestattet, Brandenburg trägt 3,22 Millionen Euro. Mit dem Geld soll Menschen geholfen werden, Folgeschäden zu mildern, etwa indem Therapien oder andere Leistungen bezahlt werden, die von sozialrechtlichen Versorgungssystemen bislang nicht getragen werden. Nötig ist der Nachweis, dass die Krankheit durch einen Heimaufenthalt verursacht wurde. Dauerhafte Zahlungen, wie etwa eine Rente, gibt es nicht. Nur wer im Alter zwischen 14 und 18 Jahren arbeiten musste, ohne dafür Rentenansprüche zu haben, kann eine Einmalzahlung beantragen. Vereinbarungen über Hilfsleistungen können bis Mitte 2016 getroffen werden. Die Potsdamer Beratungsstelle soll befristet bis 2017 arbeiten. In den nächsten Wochen sollen zwei Sozialarbeiter als Berater eingestellt werden. axf
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