Brandenburg: Wohl kein Veto der EU am BER Brüssel will Milliardenhilfe genehmigen
Potsdam - Entwarnung für BER–Aufsichtsratschef und Berlins Regierenden Michael Müller (SPD): Die EU-Kommission will kein Veto gegen die nächsten 2,2 Milliarden Euro für den neuen Berliner Flughafen einlegen, nach aktuellen internen Signalen aus der Administration in Brüssel. Darüber hat nach PNN-Informationen der mit dem Verfahren betraute Rechtsanwalt Christoph von Donat Anfang der Woche vertraulich Berlin, Brandenburg und den Bund als Eigentümer der Flughafengesellschaft informiert, die sich seit 2006 am Bau des neuen Hauptstadt-Airports versucht.
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Potsdam - Entwarnung für BER–Aufsichtsratschef und Berlins Regierenden Michael Müller (SPD): Die EU-Kommission will kein Veto gegen die nächsten 2,2 Milliarden Euro für den neuen Berliner Flughafen einlegen, nach aktuellen internen Signalen aus der Administration in Brüssel. Darüber hat nach PNN-Informationen der mit dem Verfahren betraute Rechtsanwalt Christoph von Donat Anfang der Woche vertraulich Berlin, Brandenburg und den Bund als Eigentümer der Flughafengesellschaft informiert, die sich seit 2006 am Bau des neuen Hauptstadt-Airports versucht.
Donat, ein ausgewiesener EU-Beihilfsspezialist der Kanzlei Müller-Wrede & Partner mit besten Drähten in Brüssel, begleitet im Auftrag des Bundesverkehrsministerium das heikle BER-Notifizierungsverfahren, das dritte in der Geschichte des öffentlichen Großprojektes. Nach seinen Aussagen sei in Kürze mit „einem positiven Beschluss der EU-Kommission“ zu rechnen, hieß es. Die Vorlage für die Kommissionsbefassung sei fertig.
Das grüne Licht war bereits im Herbst 2015 erwartet worden. Nun geht dem Flughafen, wie BER-Chef Karsten Mühlenfeld jüngst bestätigte, im August das Geld aus. Dann sind die seit 2012 von Berlin, Brandenburg und dem Bund überwiesenen 1,2 Milliarden Euro ausgegeben. Mit den nächsten 2,2 Milliarden Euro sollen der BER fertig gebaut, erste provisorische Erweiterungen und der Schuldendienst für alte Milliardenkredite finanziert werden. Die einst mit 2,5 Milliarden Euro kalkulierten Kosten steigen auf 6,6 Milliarden Euro.
Zwar hoffen die BER-Gesellschafter, dass die erlösende Nachricht aus Brüssel im Juli kommt, bevor die Kassen leer sind. Klarheit darüber soll es möglichst vor der Sitzung des Aufsichtsrates Freitag kommender Woche geben. Vorsorglich machen Berlin, Brandenburg und der Bund aber den Weg frei, ohne EU-Bescheid bereits neues Geld an den Flughafen auszuzahlen. Das soll die nächste Gesellschafterversammlung Mitte Juli beschließen. In Berlin hat dafür das Parlament mit den Stimmen der SPD-CDU-Koalition die Freigabe erteilt – gegen massive Kritik der Opposition von Grünen, Piraten und Linken. Im rot-rot-regierten Brandenburg will Finanzminister Christian Görke (Linke) synchron verfahren. Obwohl er davon ausgehe, „dass die Entscheidung der Kommission ... vorliegt, bevor die Fortführung der Arbeiten auf der BER-Baustelle die Auszahlung einer ersten Tranche aus den Gesellschafterdarlehen erforderlich macht“, schrieb Görke an den Finanzausschuss des Landtages. Dort ist das heute Thema. Die neuen 2,2 Milliarden Euro sind kein Geschenk. Die eine Hälfte leihen die drei Eigentümer dem Flughafen, die andere sind Kredite von Banken, die allerdings zu 100 Prozent von der öffentlichen Hand verbürgt werden.
Die 2,2 Milliarden Euro sind kalkuliert für eine BER-Eröffnung bis Ende 2017. So steht es im Antrag bei der EU. Erst jüngst, nach dem Kompromiss um den Brandschutz, hatten Müller und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) dies bekräftigt, obwohl die Zeitpläne mehr als ein halbes Jahr im Rückstand und im Grunde nicht mehr zu halten sind. Finanziell kalkulieren die Gesellschafter die fünfte Verschiebung des BER- Starts längst ein. Der Bund meldete der EU, dass das Geld auch dann reichen wird, wenn der BER sechs Monate später, also bis Mitte 2018 an den Start ginge.
Und in Brandenburg informierte Görke den Finanzausschuss am 28.Juni, dass für die neue öffentliche Bürgschaft die Gesellschafter „ihre Bereitschaft erklären, im Falle von Planabweichungen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherzustellen“. Zitat: „Dies gilt insbesondere für Baukostenerhöhungen und Kosten für eine spätere Inbetriebnahme des neuen Airports als dies gegenwärtig erwartet wird.“ Voraussetzung sei, „dass sich aus der Genehmigung der beiden Nachträge fünf und sechs zum Bauantrag keine Umstände ergeben, die zu wesentlichen negativen Rückwirkungen auf die Realisierbarkeit in der Zeit- und Kostenplanung führen“. Gewissheit, dass der BER 2017 in Betrieb gehen wird, liest sich anders.Thorsten Metzner
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