Brandenburg: Zur Not mit der Opposition
Bombodrom: Brandenburgs SPD- und CDU-Landesgruppen wollen einen neuen Anlauf im Bundestag
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Potsdam/Berlin - Die Zukunft des so genannten Bombodroms bei Wittstock könnte im nächsten Jahr erneut den Bundestag beschäftigen. Nachdem die Bundes-SPD auf ihrem Parteitag in Hamburg am vergangenen Wochenende in einem Beschluss die zivile Nutzung des einstigen Luft-Boden-Übungsplatzes gefordert hat, wollen brandenburgische Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen CDU und SPD die Chancen für einen gemeinsamen entsprechenden Antrag im Bundestag ausloten. Das sagten die Chefs der jeweiligen märkischen Landesgruppen Peter Danckert (SPD) und Michael Stübgen (CDU) gegenüber den PNN. Sollten sich in beiden Fraktionen noch immer keine Mehrheiten für einen Verzicht des Bundesverteidigungsministeriums auf das 140 Quadratkilometer große Areal organisieren lassen, drohen beide Landesgruppenchefs offen damit, einen gemeinsamen Weg mit Abgeordneten der Oppositionsparteien suchen zu wollen. Denkbar sei, einen entsprechenden neuen, fraktionsübergreifenden Gruppenantrag von Abgeordneten der Linken, der FDP und der Grünen zu unterstützen, sagten Danckert und Stübgen den PNN. Bei Linken und Grünen wird derzeit ein neuer Antrag vorbereitet.
Danckert kündigte gegenüber den PNN an, das Thema „Bombodrom“ auf die Tagesordnung der nächsten Landesgruppensitzung in der kommenden Woche zu setzen. „Danach werde ich mich mit meinem CDU-Kollegen Michael Stübgen zusammensetzen und das weitere Vorgehen beraten“, sagte Danckert. Ziel sei es, einen gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen auf eine zivile Nutzung des umstrittenen Areals in den Bundestag einzubringen. Dies müsse zunächst versucht werden, da es die klare Regel gebe, im Regierungslager nur gemeinsame Initiativen auf den Weg zu bringen.
Er sei allerdings nicht sicher, ob dafür in beiden Fraktionen eine Mehrheit gefunden werden kann, so Danckert. Schon für frühere Bombodrom-Anträge habe sich etwa in der SPD-Fraktion keine Mehrheit gefunden. Er habe trotz des Parteitagsbeschlusses Zweifel, dass sich viele SPD-Abgeordnete umstimmen ließen, so Danckert weiter. Sollte sich im Regierungslager keine Mehrheit für eine zivile Nutzung finden lassen, könne er sich vorstellen, einen Gruppenantrag von Oppositions-Abgeordneten zu unterstützen.
Ebenso sieht dies CDU-Landesgruppenchef Stübgen. Er hofft aber noch, dass sich das Bundesverteidigungsministerium vor einer noch ausstehenden Gerichtsentscheidung klar zu den künftigen Absichten äußert. Das Ministerium hat trotz anderer Ankündigungen im Vorfeld des Prozesses gegen Urteile des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom Juli Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte der Luftwaffe – wie schon andere Gerichte zuvor – die Inbetriebnahme des Übungsplatzes untersagt und Bundeswehr-Gutachten etwa zur Lärmbelastung als widersprüchlich und unglaubwürdig bewertet. Noch ist völlig offen, ob das OVG die Berufung des Ministeriums überhaupt zulässt. OVG-Sprecher Joachim Buchheister sagte am Freitag gegenüber den PNN, die Berufungsbegründung des Ministerium sei erst kürzlich eingegangen, derzeit habe die Gegenseite (klagende Gemeinden und Gewerbetreibende) die Gelegenheit zur Stellungnahme. Es sei offen, ob die Entscheidung über die Berufung noch in diesem Jahr gefällt werde, so Buchheister weiter.
CDU-Landesgruppenchef Stübgen erwartet nun, dass sich das Verteidigungsministerium verbindlich erklärt, wie es im Falle einer erneuten Niederlage vor dem OVG vorzugehen gedenke. Nach 16 Jahren Streit und juristischer Niederlagen seien ein weiteres Festhalten an den Bombodromplänen und weitere Klagen nicht mehr erklär- und nachvollziehbar, so Stübgen. Selbst unter den Verteidigungspolitikern in der Union, so Stübgen, „wird die Mehrheit derer, die für die militärische Nutzung des Bombodroms sind, geringer“. Aus der SPD- und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hieß es, dass weitere Gerichtsgänge des Ministeriums nicht mehr akzeptiert würden.
Stübgen verwies darauf, dass man noch vor den letzten Urteilen im Sommer seitens der Regierungsfraktionen einen gütlichen, verbindlichen Weg mit dem Verteidigungsministerium gesucht habe. Das Ministerium habe diesen dann aber nach der Gerichtsniederlage verlassen.
Sollte es keinen anderen Weg geben, so Stübgen, werde er eben gemeinsam mit anderen Abgeordneten der Unions-Fraktion einem „gut gemachten und nicht überladenen“ Gruppenantrag von Grünen-, Linken- und FDP-Abgeordneten im Parlament zustimmen. Stübgen: „Irgendwann reißt selbst mir dann der Geduldsfaden, irgendwann muckt auch das Parlament mal richtig auf.“
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