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Digitale Begleiter beim Sporttreiben: App des Vertrauens

Das Landesamt für Datenschutz rät zu einem sorg- und sparsamen Umgang mit digital erfassten Fitnesswerten. Der Umgang mit den sensitiven Gesundheitsdaten soll gut überlegt sein.

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Wer eine Fitness-App nutzt, sollte vorsichtig mit den ermittelten Daten umgehen, sagt Sven Müller vom Landesamt für Datenschutz Brandenburg (LDA). Daher sei es wichtig, zunächst genau zu überlegen, wem man welche Informationen für welche Zwecke offenbaren will. Trainingsergebnisse oder Angaben zu Körperwerten lassen wesentliche Rückschlüsse auf Gesundheit und Lebensgewohnheiten zu. „Bei der Auswahl einer App sollte es also darauf ankommen, dass möglichst wenige solcher Daten überhaupt erfasst und verarbeitet werden“, rät Müller.

Ferner sollten Apps bevorzugt werden, die Gesundheitsdaten ausschließlich lokal auf dem Smartphone sicher speichern und nicht in eine Cloud auslagern. Werden Gesundheitsdaten übertragen, sollte dies stets verschlüsselt erfolgen. Über die Standard-Sicherheitsfeatures der Geräte wie das Verwenden eines Passworts lasse sich das Risiko eines unberechtigten Zugriffs verringern. „Wir empfehlen außerdem, die der App bei der Installation vergebenen Zugriffsrechte auf andere Gerätekomponenten wie Kameras oder Kontakte kritisch zu hinterfragen“, führt Müller weiter aus.

Anbindung an soziale Netzwerke fragwürdig

Kritisch sehen die Datenschützer die offene Anbindung an soziale Netzwerke, die es ermöglicht, die eigenen Daten mit sogenannten Freunden zu teilen. Müller: „Jeder sollte sich fragen, ob er wirklich möchte, dass Unternehmen und Netzwerke möglicherweise mehr über den Gesundheitszustand erfahren als der eigene Arzt.“ Als Medium zur Übertragung sensitiver Gesundheitsdaten ist das Internet zudem denkbar ungeeignet. Wenn dieser Transferweg genutzt wird, sollte dies eine bewusste Entscheidung sein.

„Insoweit kommt es darauf an, dass Fitness-Apps ihre Nutzer transparent darüber aufklären, was zu welchem Zeitpunkt mit welchen ihrer Daten geschieht“, so Müller. Soweit es sich um Prämienprogramme oder Applikationen handelt, die von Krankenversicherern betrieben werden, sollten die Teilnehmer darauf achten, dass keine Gesundheitsdaten an den Versicherer übermittelt werden. Macht dieser seinen Tarif von den Ergebnissen aus dem Prämienprogramm abhängig, rät das LDA von einer Beteiligung in jedem Fall ab.

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