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Maik N. engagiert sich bei der Freiwilligen Feuerwehr in Marwitz (Oberhavel). Und er unterstützt die NPD vor Ort.

© dpa

Potsdam: Bundesrichter entscheiden neu über Überstunden bei der Feuerwehr

Der Streit um die Überstunden von Potsdamer Feuerwehrleuten beschäftigt nun das Bundesverwaltungsgericht. Die Betroffenen müssen allerdings weiter auf eine finanzielle Entschädigung warten.

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Potsdam - Der Rechtsstreit um die Entlohnung von Überstunden bei der Potsdamer Feuerwehr geht weiter: Das Bundesverwaltungsgericht lässt nun doch die von der Stadt angestrebte Revision zu. Der entsprechende Beschluss sei dem Rathaus am Mittwoch zugegangen, wie die Stadt mitteilte. Damit wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG), vor dem die Stadt 2015 verloren hatte, aufgehoben.

Bei dem Streit geht es um mögliche Nachzahlungen für die von den Feuerwehrleuten geleisteten Überstunden in den Jahren 2007 bis 2013 (PNN berichteten). Die Feuerwehrleute hatten geltend gemacht, dass sie im Schichtdienst im Jahresdurchschnitt 56 Wochenstunden leisten müssen. Dies verstoße gegen die europäische Arbeitszeitrichtlinie, die maximal 48 Wochenstunden zulasse, urteilten die OVG-Richter im vergangenen Jahr und verfügten eine teilweise finanzielle Entschädigung. Eine Revision hatte das OVG nicht zugelassen – dagegen hatte die Stadt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.

Potsdam hat 3,7 Millionen Euro im Haushalt für mögliche Nachzahlungen zurückgestellt

Das Bundesverwaltungsgericht will den Fall nun „wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache“ neu aufrollen. Das Revisionsverfahren scheine geeignet, zur Klärung der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage beizutragen, welche Anforderungen nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie an eine sogenannte „Opt-out“-Regelung für freiwillige Mehrarbeit im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus zu stellen sind.

Die betroffenen Feuerwehrleute müssen nun weiter auf eine Entschädigung warten. Die Stadt hat für mögliche Nachzahlungen bereits eine Summe von 3,7 Millionen Euro im Haushalt zurückgestellt, will aber erst zahlen, wenn der Streit endgültig entschieden ist. 

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