Landeshauptstadt: Dorgerloh will Geld für Mindestlöhne
Land will acht Euro für Service-Personal. Stiftung will das auch – finanziert von den Ländern
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Sie arbeiten in Sanssouci und anderen königlichen Schlossparks in Brandenburg und Berlin, als Führer, Kassierer, Aufsichts- und Reinigungskräfte. Doch die bis zu sechshundert Mitarbeiter der Servicegesellschaft „Fridericus“ erhalten keinen gesetzlichen Mindestlohn, obwohl es sich um eine Tochterfirma der öffentlich-rechtlichen Preußischen Schlösserstiftung Berlin-Brandenburg handelt. Nachdem das letzte Woche bekannt wurde, drängt Brandenburgs rot-rote Regierungskoalition nun darauf, dass die Stiftung mehr zahlt, was am Montag Arbeitsminister Günter Baaske (SPD) bekräftigte. In beiden Ländern war über Vergabegesetze ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt worden, in Berlin von 8,50 Euro je Stunde, in Brandenburg von acht Euro. Generaldirektor Hartmut Dorgerloh zeigte sich dafür offen, gab aber den Ball an beide Länder zurück – und forderte dafür eine Erhöhung der Zuschüsse.
„Es ist ein Thema. Wir würden gerne, können es aber nicht“, sagte Dorgerloh gegenüber den PNN. „Ich hoffe, dass uns die Länder dann auch in die finanzielle Lage versetzen, das zu leisten.“ Die Stiftung habe ein starkes Interesse, da sie qualifiziertes Personal für sicherheitsrelevante Bereiche brauche und als Arbeitgeber attraktiv sein müsse. Den latenten Vorwurf, man zahle quasi Dumpinglöhne, wies der Generaldirektor strikt zurück. „Wir sind gesetzeskonform und tarifgerecht.“
Hintergrund ist, dass die Fridericus-Tochter, an der die Stiftung 51 Prozent der Anteile, die private Dussmanngruppe 49 Prozent halten, bereits 2006 gegründet wurde. Der Vertrag fällt damit nicht unter die später in Berlin und Brandenburg verabschiedeten Vergabegesetze, die neue öffentliche Aufträge an einen Mindestlohn koppeln. Nach seinen Worten zahle die Schlösserstiftung stattdessen nach dem „bundesweiten Tarifvertrag für das Bewachungsgewerbe, unter dem die Unterschrift von Verdi steht.“ Das sind aktuell sieben Euro Grundlohn, eine Anhebung auf 7.50 Euro im Jahr 2013 und auf acht Euro 2014 sei vorgesehen. Aus Sicht von Dorgerloh ist auch das Mindestlohngefälle zwischen Berlin und Brandenburg ein Problem, da damit innerhalb von „Fridericus“ ein Gehaltsgefälle drohe. Im Finanzierungsabkommen der Stiftung für die Jahre 2013 bis 2017 ist kein Ausgleich für höhere Personalausgaben infolge von durch die Länder beschlossene Mindestlöhne vorgesehen.
Trotzdem wächst der Druck auf die Stiftung. Am Montag kündigte Arbeits- und Sozialminister Günter Baaske (SPD) einen entsprechenden Vorstoß Brandenburgs durch die für die Stiftung zuständige Wissenschaftsministerin Sabine Kunst (parteilos) im Stiftungsrat an, dem Vertreter der beiden Länder und des Bundes angehören. Er habe mit Kunst vereinbart, im Stiftungsrat einen Antrag zu stellen, den bisherigen Vertrag über die Fridericus“-Gründung „aufzuheben, und unter Berücksichtigung des Vergabegesetzes neu auszuschreiben.“
Dass im Hoheitsgebiet der Schlösserstiftung kein Mindestlohn gezahlt wird, war vorige Woche überraschend im Potsdamer Landtag auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten und Vizelandesparteichefin Klara Geywitz bekannt geworden. Schon da hatte Wissenschaftsministerin Kunst erklärt, dass der Bund als dritter Stiftungseigner kein Interesse an Mindestlohnzahlungen für Fridericus-Kräfte habe. „Der Bund findet es nicht gut“, sagte auch Baaske. Zudem ist unklar, ob der nach Worten von Kunst auf „unbestimmte Zeit“ geschlossene Vertrag über die Fridericus-Gründung überhaupt aufgehoben werden kann. Das Wissenschaftsministerium selbst hat für höhere Finanzzuschüsse an die Schlösserstiftung im Etatentwurf 2013/2014 allerdings keine Spielräume.
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