Landeshauptstadt: Fall Inna M.: Woidke soll entscheiden Härtefallkommission votiert für Potsdamerin
Eigentlich soll Inna M. auf Anweisung der städtischen Ausländerbehörde nach Russland abgeschoben werden.
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Eigentlich soll Inna M. auf Anweisung der städtischen Ausländerbehörde nach Russland abgeschoben werden. Doch nun kann die seit 2005 in Potsdam lebende jüdischstämmige Zuwanderin wieder hoffen. Am Donnerstag hat die brandenburgische Härtefallkommission beschlossen, an Innenminister Dietmar Woidke (SPD) ein sogenanntes Härtefallersuchen zu schicken – das heißt, nun muss der Minister entscheiden. Das Votum der Kommission bestätigte die Leiterin der zuständigen Geschäftsstelle im Innenministerium, Patricia Chop-Sugden, den PNN auf Anfrage.
Der Fall Inna M. war erstmals im vergangenen November in den Schlagzeilen. Auch das Potsdamer Verwaltungsgericht war damit schon befasst, weil Inna M. gegen die drohende Abschiebung erfolglos geklagt hat. Laut dem den PNN vorliegenden Urteil ist Folgendes passiert: Demnach hatte die damals 29-jährige Inna M. 2005 – wie bei jüdischen Kontingentflüchtlingen üblich – eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Doch bei Inna M. erlosch diese, weil sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhielt – zwischen Januar 2008 und April 2009 war sie in ihrer russischen Heimat, um dort ihre erkrankte Mutter zu pflegen. Als sie nach Potsdam zurückkehrte – die Einreise verlief offenbar problemlos –, war ihre Aufenthaltsgenehmigung juristisch verwirkt. Als den Behörden das später auffiel, sollte sie ausreisen.
Inna M. verteidigte sich, sie habe mit einem Sozialarbeiter aus der Potsdamer Ausländerbehörde vereinbart, dass er für sie eine Fristverlängerung für ihren Aufenthalt in Russland erwirke. Doch darum habe sich der inzwischen nicht mehr bei der Stadt beschäftigte Angestellte aber nicht gekümmert, so die Argumentation der Frau. Das Gericht hatte dies nicht gelten gelassen, da sich Inna M. auch aus Russland hätte rückversichern können, ob tatsächlich eine Fristverlängerung für sie beantragt und bewilligt wurde. Unter anderem aus diesem Grund war eine Klage von Inna M. gegen die Stadt Potsdam bereits im vergangenen November gescheitert. Der Anwalt von Inna M., Sven Gottschalkson, war am Donnerstagabend für eine Stellungnahme zur Entscheidung der Härtefallkommission nicht mehr zu erreichen. Henri Kramer
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