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Landeshauptstadt: Griebnitzsee: Bima prüft Modalitäten der Ausschreibung

Verwaltungsgericht erklärt Erdwälle am Groß Glienicker See für rechtswidrig / Grüne wollen Betretungsrecht per Landesgesetz

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Babelsberg / Groß Glienicke - Im Poker um die Grundstücke des Bundes am Griebnitzsee-Ufer geht es jetzt um die Details. Das Bundesfinanzministerium bestätigte gestern auf Anfrage einen PNN-Bericht, wonach eine Ausschreibung der 32 000 Quadratmeter umfassenden Flächen vorbereitet wird.

„Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben prüft derzeit die Modalitäten“, so Sprecher Tobias Romeis. Wie lange dies dauere, könne „noch nicht eingeschätzt“ werden. Klar ist hingegen, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags erst nach der Ausschreibung beteiligt wird. Die „konkrete Form“ der Einbeziehung des Bundestags hänge „von dem Ausschreibungsergebnis ab“, so Sprecher Romeis. Dass der Bundestag ein Votum zum Verkauf abgeben muss, steht fest.

Die Stadt Potsdam hatte die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, die bundeseigenen Flächen auszuschreiben, bereits am Wochenende scharf kritisiert. Im Konflikt um den seit einem Jahr gesperrten Uferweg am Griebnitzsee auf dem ehemaligen Mauerstreifen hatte die Stadt erwartet, die Grundstücke des Bundes direkt von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) erwerben zu können. Das Ziel: Mehr Grundstücke besitzen, über die der Uferweg ungehindert führen kann. Dabei hatte sich die Stadt nach eigenen Angaben mit der Bima auf einen Preis von 2,6 Millionen Euro geeinigt. Diese Summe entspreche dem Verkehrswert; ein gemeinsam beauftragter Gutachter soll sie ermittelt haben. Bei der Bima liegt seit Herbst jedoch auch ein Angebot einer Gruppe von Seeanrainern vor, die offenbar den öffentlichen Uferweg verhindern wollen – sie bieten drei Millionen Euro. Über die Frage, ob die Bima wegen des allgemeinen Interesses am freien Uferweg zum Verkehrswert direkt an die Stadt verkaufen darf oder ausschreiben muss, hatten Bima und Bundesfinanzministerium wochenlang beraten.

Unterdessen hat im Konflikt um den Uferweg in Groß Glienicke das Potsdamer Verwaltungsgericht am Montag zugunsten der Stadt entschieden: Es habe die Ansicht bestätigt, wonach am Uferweg keine baulichen Absperrungen geduldet werden dürften, teilte ein Stadtsprecher gestern mit. Dabei gehe es um zwei Grundstücke am Westufer, auf denen der Uferweg mit Erdwällen versperrt ist. Die Stadtverwaltung hatte die Grundstückseigentümer aufgefordert, die Sperren umgehend zu beseitigen. Gegen die Anordnung waren die Eigentümer beim Verwaltungsgericht vorgegangen. Nunmehr seien die Anrainer aufgefordert, die Erdwälle zu beseitigen, so der Sprecher. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) begrüßte den Beschluss: „Das Gericht bestätigt damit eindringlich unsere Auffassung, dass der Uferweg öffentlich zugänglich sein muss. Die Stadt setzt damit den klaren Willen der Allgemeinheit um.“

Per Landtagsbeschluss wollen die Bündnisgrünen angesichts der Konflikte für freie Ufer eintreten. So soll im Naturschutzgesetz des Landes wieder eine „Betretungsbefugnis in geschlossenen Ortschaften“ verankert werden, heißt es im Antrag der Grünen-Fraktion. Damit könnten Gemeinden den Zugang zu Seen durchsetzen, auch wenn es sich um private Flächen handele. Auch wollen die Grünen das Vorkaufsrecht der Kommunen ausweiten. Sie sollen „relevante Grundstücke bis zu einem Uferabstand von zehn Metern“ kaufen können. Sabine Schicketanz

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