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Von Sabine Schicketanz: Griebnitzsee-Millionen für Mauerfonds

Bundesfinanzministerium: Noch kein Zeitplan für Bundestags-Votum / Bundesrats-Abstimmung ungewiss

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Babelsberg - Der Millionen-Gewinn, den der Bund mit dem Verkauf seiner Griebnitzsee-Ufergrundstücke machen kann, fließt in die ostdeutschen Bundesländer. Lediglich eines der insgesamt 51 Grundstücke sei kein ehemaliges Mauergrundstück, teilte das Bundesfinanzministerium auf PNN-Anfrage mit. Damit gehe der Verkaufserlös nahezu vollständig an den „Mauerfonds“, so Sprecher Tobias Romeis. Das Geld aus dem Fonds dürfen die ostdeutschen Bundesländer für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke einsetzen. Die Landesregierungen schlagen dafür Projekte vor, der Haushaltsausschuss des Bundestags muss zustimmen. In Brandenburg wurde so jüngst beispielsweise der Erweiterungsbau des Kleist-Museums in Frankfurt (Oder) bezahlt.

Im Griebnitzsee-Poker dürfte diese Sachlage eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Schließlich wirft die Stadt Potsdam dem Bund vor, im Fall Griebnitzsee aus Eigennutz maximalen Profit auf Kosten der Allgemeinheit machen zu wollen.

Potsdam hatte die 51 Grundstücke direkt vom Bund erwerben wollen; ein gemeinsames Gutachten hatte einen Verkehrswert von 2,6 Millionen Euro festgelegt – rund 83 Euro pro Quadratmeter. Doch der Bund stoppte den Verkauf im Herbst 2009, nachdem Griebnitzsee-Anrainer drei Millionen Euro boten, und startete das Bieterverfahren. Dieses ging am Freitag um Mitternacht zu Ende. Nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilien in Potsdam hat es mindestens 30 Gebote für die Flächen gegeben; das Mindestgebot lag bei drei Millionen Euro. Nach PNN-Informationen soll es Gebote bis in eine zweistellige Millionenhöhe geben. Dies entspräche einem Quadratmeterpreis von mindestens rund 315 Euro. Zum Vergleich: Am Starnberger See bei München soll der Quadratmeter laut Bodenrichtwert 1100 Euro kosten; in weniger begehrten Lagen sollen dort 400 bis 450 Euro je Quadratmeter aufgerufen werden.

Potsdam will die Griebnitzsee-Grundstücke kaufen, um auf dem ehemaligen Mauerstreifen einen Uferweg einzurichten. Dieser war bis vor anderthalb Jahren zugänglich, obwohl er teilweise über Privatgrundstücke verlief. Gerichte hatten festgestellt, dass es kein Betretungsrecht gibt. Auch wurde der Ufer-Bebauungsplan der Stadt für nichtig erklärt. Danach sperrten Anrainer den Weg. Nach Ansicht der Stadtspitze wollen die Anrainer mit einem Kauf der Bundes-Grundstücke jetzt den Uferweg verhindern. Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) kündigte an, gegen das Bieterverfahren des Bundes zu klagen, sollte Potsdam nicht kaufen können.

Zu welchem Preis und an wen der Bund verkauft, entscheidet der Haushaltsausschuss des Bundestags. Wann dies geschehen werde, sei offen, so das Bundesfinanzministerium. „Die zeitlichen Abläufe werden entscheidend von der Anzahl und Gestaltung der Gebote abhängen“, so Sprecher Romeis. Ausgeschrieben hatte der Bund die Grundstücke einzeln und im Paket sowie mit und ohne Wegerecht für die Öffentlichkeit. Maßgeblich für die Entscheidung seien die Bundeshaushaltsordnung und das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), die das Grundstücksgeschäft verantworte.

Laut Bundeshaushaltsordnung muss eine „Wertermittlung“ für die zu veräußernden Grundstücke vorliegen; die Bima ist laut Gesetz verpflichtet, „nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern“. Ob wirtschaftlich gleichzeitig höchstbietend bedeutet, darüber streiten Bund und Potsdam. Die Stadt sieht in dem Verfahren ein „grundsätzliches Problem“: Am Griebnitzsee wolle der Bund anders als bisher der Gemeinde trotz öffentlichen Interesses die Grundstücke nicht zum Verkehrswert überlassen.

Ob auch der Bundesrat zum Griebnitzsee abstimmen muss, ließ das Bundesfinanzministerium offen. Dies werde entschieden, wenn es nach Auswertung der „Markterkundung“ einen Verkaufsvorschlag gebe, sagte der Sprecher. Laut Bundeshaushaltsordnung dürfen die Griebnitzsee-Flächen als „Grundstücke mit besonderer Bedeutung“ nur mit Einwilligung von Bundestag und Bundesrat verkauft werden. Ausnahmen davon, so das Gesetz, müssten „zwingend geboten“ sein.

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