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Anfang Januar muss sich ein Taxifahrer vor dem Potsdamer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Unfallflucht verantworten.

© dpa

Prozess am Amtsgericht Potsdam: „Ich landete auf der Motorhaube“

Ein Potsdamer Taxifahrer soll eine Frau absichtlich angefahren haben und anschließend geflohen sein. Vor Gericht bestreitet er das aber.

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Potsdam - Der Vorwurf wiegt schwer: Ein Potsdamer Taxifahrer soll eine Frau absichtlich angefahren haben, die er noch wenige Minuten vorher chauffiert hatte. So zumindest erzählte es die mutmaßlich Betroffene am Dienstag im Amtsgericht. Doch der unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Unfallflucht angeklagte Fahrer wies den Vorwurf gleich zu Prozessbeginn zurück und schilderte eine andere Geschichte. Ein Urteil fiel zunächst noch nicht, weil noch weitere Zeugen gehört werden sollen.

Ältere Schwester sei getorkelt

Unstrittig ist nach dem ersten Verhandlungstag nur die Vorgeschichte des Falls. Demnach waren die Schwestern Janine und Steffi R. (*Namen geändert) in der Wochenend-Nacht vom 21. zum 22. März 2014 erst tanzen und feiern und stiegen am frühen Morgen am Hauptbahnhof in ein Taxi, um zurück in die Waldstadt zu kommen. Daran erinnerte sich auch Fahrer Ludwig K. noch. Schon beim Losfahren hätten ihn die Frauen gesagt, sie wollten nicht betrogen werden, erzählte der geschiedene Mann aus Satzkorn. In der Folge habe vor allem die jüngere Frau viele Witze erzählt, sich aber ebenso über die klassische Musik aus dem Autoradio mokiert. Jedenfalls fuhr er sie zum Caputher Heuweg, dort bezahlten sie ihre Gebühr. Ihm sei noch aufgefallen, dass speziell die ältere Schwester beim Aussteigen getorkelt sei, zudem Geld aus ihrer Hosentasche verlor – er habe da noch beim Aufheben geholfen, so der 66-jährige Ex-Fotograf, der mit den Fahrten seine Rente aufbessert. Erst einige Tage später habe er von der Strafanzeige der beiden Frauen und den Ermittlungen der Polizei erfahren. Die Vorwürfe streite er ab, sein Taxi der Marke Skoda Superb habe er nach der fraglichen Nachtschicht ohne Schäden an einen Kollegen weitergegeben, sagte der Fahrer.

Auf die Motorhaube gefallen

Nach dieser Erklärung schilderten die Schwestern die Fahrt und die Augenblicke danach. So sagte die 41-Jahre alte Janine R., sie sei – im angetrunkenem Zustand – links ausgestiegen. Beim Zurücksetzen habe das Taxi sie am Bein getroffen. Der Angeklagte habe das mit der Bemerkung quittiert: „Ich hab’ dich nicht gesehen.“ Danach habe sich vor allem ihre jüngere Schwester aufgeregt, Wortgefechte zwischen ihr und dem Fahrer folgten. Schließlich habe ihre Schwester mit der Polizei gedroht und von vorn das Nummernschild des Wagens mit ihrem Handy fotografieren wollen. Da sei das Taxi losgefahren, die Schwester auf die Motorhaube gefallen. Mit quietschenden Reifen sei das Taxi schließlich geflüchtet. „Dann haben wir die Polizei geholt“, sagte die Arzthelferin. Sie schloss aus, dass sie alkoholbedingt selbst gegen das Auto lief und so jene Knieprellung erlitt, die ihr Arzt – zugleich Arbeitgeber – der 41-Jährigen attestierte.

Den Ablauf schilderte ihre neun Jahre jüngere Schwester ähnlich. Schon als der Taxifahrer zurückgesetzt habe, habe sie gedacht: „Will er meine Schwester umfahren?“ Sie habe ihn dann zur Rede gestellt: „Ich war nicht freundlich.“ Schließlich habe sie das Kennzeichen fotografieren und die Polizei holen wollen, so die 32-Jährige: „Da fuhr er los, ich landete auf der Motorhaube.“ Wie sie herunterkam, wisse sie nicht mehr, zu fassungslos sei sie gewesen. Als er wegfuhr, habe sie noch – erfolglos – probiert, das Auto von hinten zu fotografieren. Der Arzt ihrer älteren Schwester stellte bei ihr auch blaue Flecken an beiden Beinen fest, dort wo das Taxi sie getroffen haben soll. Der Fahrer hörte sich die Vorwürfe mit weitgehend ausdrucksloser Miene an.

Das Urteil wird am 25. Januar erwartet

Seine Verteidigerin Marlen Block stellte schließlich die Glaubwürdigkeit der beiden Zeuginnen infrage. Daher sollen an einem weiteren Verhandlungstag noch Polizisten gehört werden, die in der Nacht vor Ort waren – sie sollen Aussagen dazu machen, wie betrunken die beiden Frauen wirkten. Ebenso ist unklar, wann genau die Atteste ausgestellt worden – ob schon am Tag nach dem Vorfall oder erst vier Tage später. All das soll am 25. Januar geklärt werden, dann wird auch ein Urteil erwartet.

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