Hausbau-Affäre des Ex-Baubeigeordneten in Potsdam: Klipp entzieht Anwalt Eisenberg das Mandat
Potsdams Ex-Baudezernent Klipp lässt sich nicht mehr von dem prominenten Berliner Medienanwalt Johannes Eisenberg vertreten. Der hatte gegen Berichte um Klipps Hausbau-Affäre schwere Geschütze aufgefahren. Doch war all das nötig?
Stand:
Potsdams abgewählter Baudezernent Matthias Klipp (Grüne) hat aus den juristischen Auseinandersetzungen um seine Hausbau-Affäre nun persönlich Konsequenzen gezogen. Nach PNN-Recherchen, die von mehreren Seiten bestätigt worden sind, hat Klipp dem bekannten Berliner Straf- und Medienrechtsanwalt Johannes „Johnny“ Eisenberg das Mandat entzogen. Eisenberg hatte Klipp seit den ersten Medienberichten vom Frühjahr über dessen privaten Hausbau ver- und eine regelrechte Abwehrschlacht losgetreten. Dabei war er zunächst erfolgreich gegen Berichte der Springer-Blätter „Bild“ und „B.Z.“ vorgegangen. Das Ziel: Klipp im Amt halten.
Anfang November abgewählt
Inzwischen aber ist die Lage völlig anders. Klipp wurde Anfang November von den Potsdamer Stadtverordneten auf Antrag von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) abgewählt. Mit einem Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen Klipp wird im ersten Quartal 2016 gerechnet. Eine interne Prüfung des Rathauses bestätigte die Medienberichte – auch der PNN – und stellte weitere Verfehlungen Klipps fest. Demnach hatte Klipp sein Haus nicht nur größer gebaut als im Bebauungsplan erlaubt, sondern er hatte auch persönlich Einfluss auf seine Mitarbeiter im Potsdamer Bauamt genommen, um eine Baugenehmigung zu bekommen.
Finanzielle Risiken: Disziplinarmaßnahmen und teure Klagen gegen Springer
Aus der Affäre drohen Klipp nicht nur wegen möglicher Disziplinarmaßnahmen finanzielle Einbußen etwa bei Pensionsansprüchen oder beim Ruhegehalt, das ihm als Wahlbeamter bis 2017 zusteht. Auch das Vorpreschen Eisenbergs, der für sein hartes Vorgehen gegen Presseberichte bekannt und in der Branche gefürchtet ist, könnte sich für Klipp finanziell rächen – wegen der hohen Kosten für die Klagen gegen Springer. Denn nach Lage der Dinge droht Klipp, dass er nicht nur die von Eisenberg gestellten Rechnungen zahlen muss, sondern auch die Gerichtskosten und die Rechnungen der Springer-Anwälte. Und jetzt stellt sich die Frage: War das alles nötig, all die großen Geschütze, die Eisenberg für Klipp auffuhr? Hätte es für Klipp nicht auch ganz anders laufen können, wäre er mit der Affäre anders umgegangen?
Ermittlungen wegen falscher eidesstattlicher Versicherung
Zur Erinnerung: Im Sommer hatte sich auch durch PNN-Recherchen herausgestellt, dass in einer von Klipp verfassten eidesstattlichen Versicherung vom Juni 2015 wesentliche Aussagen zu seinem Hausbau nicht den Tatsachen entsprachen. Diese Erklärung aber war maßgeblich für die von Eisenberg geführten Eil- und Unterlassungsverfahren gegen Springer vor dem Landgericht Berlin. Die Folge: Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Klipp wegen des Verdachts auf falsche eidesstattliche Versicherung. Darin hatte Klipp etwa erklärt, keinen Einfluss auf die Baugenehmigung genommen zu haben.
Klipp drohen hohe Rechnungen von Springer-Anwälten
Als durch die anhaltenden Recherchen und Berichte, auch der PNN, sowie durch die interne Prüfung des Rathauses die Faktenlage klar und nicht mehr gerichtlich zu unterdrücken war, versuchten Klipp und Eisenberg den Rückzug. Doch nur bei einem Teil der gegen Springer angestrengten Eilverfahren auf einstweiligen Rechtsschutz war das möglich. Bei dem anderen Teil müsste Klipp nun Klage für ein Hauptsacheverfahren einreichen. Auch Springer legt es darauf an, dass es dazu kommt. Egal wie, für Klipp dürfte es teuer werden: Bei den – absehbaren – Niederlagen müsste er die Kosten der Gegenseite tragen, was bei Springer und dessen Anwälten ins Gewicht fällt. Reicht Klipp keine Klagen ein, würde Springer die Aufhebung der Eil-Entscheidungen durchsetzen – und ebenso Rechnungen an Klipp schicken.
Eisenbergs Niederlagen in Potsdam: Rainer Speer
Jedenfalls ist Potsdam für Eisenberg, 2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) schließlich: Aus Speers E-Mails durfte für die Berichte zitiert werden. Der Tenor in den Medien danach lautete: Der BGH stärkte die Pressefreiheit, Eisenberg aber unterlag.
Pressefreiheit? Eisenbergs Maulkorb-Antrag
2011 hatte Eisenberg sogar versucht, der Staatsanwaltschaft Potsdam einen Maulkorb zu verpassen. Es ging um den damaligen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Matthias Beigel, heute ist er Vize-Landesgeschäftsführer der SPD. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen gegen Beigel wegen Fahrerflucht gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt - "wegen geringer Schuld". Das ist übliche Praxis, wenn sich der Tatverdacht im Wesentlichen bestätigt hat, der Schaden aber nicht gravierend ist. Die Betroffenen kommen dann ohne Strafe davon. Eine Schuld gilt als nicht festgestellt.
Eisenberg ist auch Anwalt der Tageszeitung "Das Verwaltungsgericht aber entschied, es bestehe kein überragendes Interessen auf Schutz von Beigels Privatssphäre. Der Gegenstand der Ermittlungen - die im Verdacht stehende Fahrerflucht - ereignete sich, als Beigel 2011, damals SPD-Ortschef von Schönwalde-Glien (Havelland), für seinen Wahlkampf um den Bürgermeister-Posten unterwegs war. Eisenberg hatte keinen Erfolg.
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