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Die Verteidigung hatten die Anwälte Torsten Kauer und Verena Duchow übernommen - ihr Mandant wurde am Freitag verurteilt.

© Andreas Klaer/ PNN

Menschenhandel und Vergewaltigung: 37 Jahre alter Potsdamer zu langer Haftstrafe verurteilt

Strafmaß bleibt unter Forderung der Staatsanwaltschaft. Verteidigung geht vermutlich in Revision.

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Er kam in Handschellen und bleibt auch im Gefängnis: Unter anderem wegen Menschenhandel, zweifacher Vergewaltigung und unerlaubtem Waffenbesitz ist ein 37 Jahre alter Mann am Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Demnach sahen es die Richter der vierten Strafkammer als erwiesen an, dass der Mann eine junge Frau - seine auch heute noch zu ihm haltende, nun etwa 20 Jahre alte Freundin - dazu veranlasst habe, sich wiederholt in eigens dafür angemieteten Wohnungen in der Schweiz zu prostituieren. Das erfüllt laut Gericht den Tatbestand des Menschenhandels, in diesem Fall des Ausnutzens einer anderen Person für eigene Zwecke. Demnach erhielt er vom Lohn für die Prostitution einen Anteil von 50 Prozent. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann sogar Zwangsprostitution vorgeworfen.

In einer Wohnung in Zürich soll er eine weitere Frau vergewaltigt haben, die dort - um Schulden zu bezahlen - ebenfalls der Prostitution nachging. Eine weitere junge Frau soll er in einer Wohnung in Babelsberg vergewaltigt. Der Tatzeitraum liegt zwischen September 2020 und April 2022.

Die Verteidigung hatte die meisten Vorwürfe bestritten

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft: Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren sowie eine mögliche Sicherungsverwahrung wegen der aus ihrer Sicht bestehenden Gefährlichkeit des vorbestraften Angeklagten beantragt. Die Verteidigung hatte die Vorwürfe im Wesentlichen bestritten - und gerade für die Sexualdelikte auf Freispruch plädiert. Dem Angeklagten zufolge sei etwa der Geschlechtsverkehr einvernehmlich erfolgt. Nach der Verhandlung machten die Anwälte des Mannes deutlich, dass sie voraussichtlich Revision gegen das Urteil einlegen werden - also vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Die Vorsitzende Richterin Christiane Hesse-Lang hält den Angeklagten für schuldig. Bei den beiden als besonders schwerwiegend eingestuften Sexualdelikten basiert die Verurteilung einzig auf der Aussage der betroffenen Frauen. Diese seien als glaubwürdig einzustufen, sagte die Richterin. So hatten der nun Verurteilte und eine damals erst 18-Jährige sich im September 2021 zum Weintrinken verabredet, in der Wohnung seiner Freundin. Dort habe der ihr körperlich deutlich überlegene Mann dann, während ein Film lief, Annäherungsversuche gemacht. Sie habe zunächst mehrfach seine Hände beiseite geschoben, sich später nicht mehr gewehrt. „Aber wenn irgendwann das ‘Nein’ ausbleibt, ist das kein ‘Ja’“, betonte die Richterin.

Dass die junge Frau wenige Tage nach der Tat noch einmal einvernehmlich Sex mit dem Mann hatte, sei zwar paradox - aber dadurch zu erklären, dass sie eben selbst entscheiden wollte. Mithilfe solcher Details hatte die Verteidigung die Vorwürfe gegen ihren Mandanten erschüttern wollen.

Dass die Behörden den mutmaßlichen Vergewaltiger und Zuhälter als gefährlich einstuften, zeigte seine Verhaftung durch ein Sondereinsatzkommando im April 2022. Ein Beamter - der vor Gericht mit einer Sturmmaske auf dem Kopf aussagte, um wegen seines Kampfs gegen organisierte Kriminalität nicht erkannt zu werden - hatte den Zugriff geschildert. Demnach war die Tür mit einer Ramme geöffnet, eine Blendgranate geworfen und der Angeklagte im Schlafzimmer seiner Freundin verhaftet worden. In Haft habe er gegen Regeln verstoßen und sich auch aggressiv verhalten, hieß es während der Gerichtsverhandlung.

Allerdings habe ein psychologischer Gutachter kein eindeutiges Urteil abgeben können, ob der Mann in die Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter müsse, machte die Richterin deutlich. Daher habe man sich dagegen entschieden, auch weil der Mann die Folgen seines Handels übersehen könne, meinte die Richterin. Allerdings klangen bei ihr auch Zweifel durch: „Das kann man auch anders sehen.“

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