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Grünes Gitter vor dem Park. Ab 2013 sollen hier und an anderen Eingängen zum Park Sanssouci Besucher abkassiert werden – zunächst befristet bis 2017 und mit diversen Rabatten und Ermäßigungen für Potsdamer. Doch das ist möglicherweise rechtswidrig.

© Andreas Klaer

Parkeintritt: Sanssouci-Eintritt droht das Aus

Uni-Professor Andreas Musil hält Einführung ohne Satzungsänderung für rechtswidrig und anfechtbar

Stand:

Potsdam - Der geplante Pflichteintritt für den Schlosspark Sanssouci in Potsdam steht auf der Kippe. Der Stiftungsrat will am 29. Februar zwar über eine Vorlage von Generaldirektor Hartmut Dorgerloh abstimmen, ab 2013 von Besuchern zwei Euro zu kassieren, zunächst befristet bis 2017 und mit diversen Rabatten und Ermäßigungen für Potsdamer. Doch neben Widerständen aus Brandenburgs Regierung von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), in der die Linken ein Veto einlegen, gibt es eine weitere Hürde.

Nach PNN-Recherchen ist das Vorgehen der Schlösserstiftung, den Parkeintritt über ein befristetes „Modellprojekt“ einzuführen, womöglich rechtswidrig und damit riskant. Betroffene Bürger hätten vor Gerichten wohl gute Klage-Chancen.

Dass das geplante Verfahren „rechtswidrig“ wäre, ist etwa für Professor Andreas Musil, Lehrstuhlinhaber für „öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht“ an der Universität Potsdam, „eindeutig“. Seine juristische Bewertung für die PNN auf Grundlage von Satzung, Stiftungsgesetz und Geschäftsordnung des Stiftungsrates deckt sich mit der des Finanzministeriums. „Man darf keine Entgelte ohne Rechtsgrundlage nehmen. Und rechtswidrige Entgelte müssen nicht hingenommen werden“, sagt Musil, der die Pläne in der Sache selbst nicht kommentierte. Das Problem ist, dass Dorgerloh das „Modellprojekt“ im Stiftungsrat per einfachem Mehrheitsbeschluss durchbringen will, ohne Änderung der Stiftungs-Satzung, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig wäre. Dort heißt es aber: „Eintrittsgeld für die Benutzung der Schlossgärten und Parkanlagen wird grundsätzlich nicht erhoben.“ Die Stiftung sieht darin eine Öffnungsklausel, den Weg juristisch gedeckt. Doch Ausnahmen – für Veranstaltungen – seien schon eingegrenzt, widerspricht Musil. „Um einen Parkeintritt einzuführen müsste man selbst für ein Modellprojekt die Satzung ändern.“ Er sehe „keine andere Möglichkeit“.

Genau diese Hürde aber wäre ein K.o.-Kriterium, zumindest derzeit. Denn im Stiftungsrat, dem der Bund, Brandenburg und Berlin angehören, steht nur eine einfache Mehrheit für die Einführung des Sanssouci-Parkeintritts. Und zwar allein wegen der Ja-Stimmen des Bundes und Berlins. 

Bliebe es trotz der juristischen Bedenken beim Verfahren, wäre sogar ein vom Bund und Berlin gegen Nein-Stimmen Brandenburgs durchgesetzter Sanssouci-Eintritt möglich und nicht einmal ausgeschlossen – was ein Politikum wäre, Regierungschef Platzeck und seine Regierung vorführen würde.

Für einen Satzungsbeschluss dagegen gelten neben der Zwei-Drittel-Mehrheit nämlich weitere Zusatzklauseln, dass jeder der drei Träger ein eigenes Veto-Recht hat und „einheitlich“ abstimmen muss. Ein einheitliches Ja der Brandenburg-Vertreter ist nicht in Sicht, im Gegenteil. Linke-Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski lehnt ganz auf Linie der Linken die Pläne strikt ab. Staatskanzleichef Albrecht Gerber ist ein Kritiker und sucht Alternativfinanzierungen, etwa mit der Stadt Potsdam über eine Tourismusabgabe, bislang ohne Ergebnis. Allein Kulturministerin Sabine Kunst (parteilos) gilt als Befürworterin. Denn die Stiftung benötigt die rund vier Millionen Euro pro Jahr nach eigenen Angaben, um einen Pflegenotstand in den zum Unesco-Welterbe gehörenden Park- und Gartenanlagen abzuwenden. Und mehr Geld, das ist Dorgerlohs Dilemma, wollen weder Brandenburg, Berlin noch der Bund geben.

Vor einigen Jahren war ein erster Anlauf der Stiftung, angesichts der knappen Kassen der drei öffentlichen Finanziers eigene neue Einnahmen zu erschließen, nach heftigen Widerständen gescheitert. Damals sollte auch Eintritt im Schlosspark Charlottenburg genommen werden.

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