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Säugling starb in der Toilette: Verurteiltes Potsdamer Elternpaar legt Revision ein
Das Landgericht hatte ein Paar wegen Tötung durch Unterlassen verurteilt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.
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Das Elternpaar aus der Waldstadt, das seinen neugeborenen Sohn nach der Geburt offenkundig in der Toilette ertrinken lassen hat und deswegen bereits vor dem Landgericht verurteilt worden ist, hat Revision eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts am Mittwoch auf Anfrage. Damit muss der Fall dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Überprüfung vorgelegt werden. Zunächst hatte die „Märkische Allgemeine“ über den Schritt berichtet.
Anfang Dezember hatte das Landgericht das Paar wegen Tötung durch Unterlassen verurteilt. Der 35 Jahre alte Mann soll demnach drei Jahren und sechs Monaten hinter Gitter, seine vier Jahre jüngere Partnerin drei Jahre lang – ohne Bewährung. Die Angeklagten seien bei der Geburt in die Toilette hinein untätig geblieben, obwohl sie sich der Todesgefahr für den Säugling bewusst gewesen seien, hatte der Vorsitzende Richter ausgeführt.
Der Anwalt der Mutter des Jungen wiederholte gegenüber der Zeitung die Argumente aus den Plädoyers der Verteidiger: Demnach könnte der Junge an jenem Julitag im Jahr 2022 unter Umständen schon während der Geburt gestorben sein und nicht erst in der Zeit danach. Daher hatten die Verteidiger des Mannes und seiner Frau auch einen Freispruch beantragt. Nach Auffassung der Sachverständigen war das Kind voll lebensfähig und hatte auch schon geatmet.
Wann über die Revision beim BGH entschieden wird, ist noch ungewiss. Dabei wird das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft, eine neue Beweisaufnahme findet aber nicht statt. Gleichwohl können Urteile aufgehoben und zur neuen Entscheidung dem vorinstanzlichen Gericht vorgelegt werden. Die Erfolgsaussichten dieses Rechtsmittels liegen laut Justizstatistiken in Deutschland bei unter zehn Prozent.
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