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Das Amtsgericht Potsdam muss nun über das weitere Verfahren entscheiden.

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Korruptionsfall im Rathaus Potsdam: Segeltörn mit Folgen

Einem Mitarbeiter der Bauverwaltung in Potsdam wird die Einladung zu einem Segeltörn zum Verhängnis. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin beantragt Strafbefehl gegen den Fachbereichsleiter.

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Potsdam - Das Potsdamer Rathaus ist mit einem handfesten Korruptionsfall konfrontiert – und das im Bereich des Baubeigeordneten Matthias Klipp (Grüne). Die für Korruptionsfälle im Land Brandenburg zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft Neuruppin hat gegen den Fachbereichsleiter für Verkehr beim Amtsgericht Potsdam einen Strafbefehl beantragt. Ein entsprechender Bericht der „Bild“-Zeitung ist den PNN am Dienstag aus Justizkreisen bestätigt worden. Demnach lautet der Strafbefehl auf Vorteilsannahme. Er soll eine Geldstrafe in Höhe seines Monatsgehalts zahlen. Nun muss das Amtsgericht über das weitere Verfahren entscheiden.

Dem leitenden Mitarbeiter, der seit mehr als 30 Jahren für Potsdams Brücken und Straßen verantwortlich ist, wird vorgeworfen, die Einladung einer Bau-Planungsfirma zu einem Segeltörn bei der Rostocker Hanse-Sail im Wert eines dreistelligen Euro-Betrags angenommen zu haben. Die Firma soll ein Potsdamer Verkehrsprojekt mitgeplant haben – um welches es sich genau handelt, ist unklar. Der Vorgang selbst soll dem Vernehmen nach bereits einige Jahre zurückliegen und noch in die Amtszeit von Klipps Vorgängerin Elke von Kuick-Frenz (SPD) fallen. Bereits 2012 war bei der Staatsanwaltschaft eine anonyme Anzeige gegen den Fachbereichsleiter eingegangen.

Strafbefehl liege noch nicht vor

Die Ermittlungen waren im vergangenen Juni nach einer Hausdurchsuchung in der Bauverwaltung bekannt geworden. Damals noch zeigte sich Dezernent Klipp zuversichtlich: „Ich gehe davon aus, dass sich der Verdacht nicht bestätigt.“ Auch die Stadtverwaltung verwies auf die geltende Unschuldsvermutung für den Mann. Am Dienstag wollte sich Stadtsprecher Stefan Schulz zunächst nicht zu den neuen Entwicklungen äußern. Der Strafbefehl liege noch nicht vor, bisher sei nur die Berichterstattung darüber bekannt. Den vom Amtsgericht zu erlassenden Strafbefehl können Betroffene ablehnen. Dann kommt es aber zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.

Aktuell gibt es nach Angaben der Stadt neben dem Bauamts-Verfahren noch zwei weitere Korruptionsfälle in Zusammenhang mit Vorgängen im Rathaus, zu denen die Staatsanwaltschaft in Neuruppin ermittelt. Details sind bislang nicht bekannt. Laut Stadtsprecherin Christine Weber gehen im Rathaus oder beim zuständigen Ombudsmann für die Korruptionsbekämpfung pro Jahr durchschnittlich mehr als ein Dutzend Hinweise ein.

Neues Strategiepapier gegen Korruption

Demnächst soll wie berichtet ein neues Strategiepapier gegen Korruption in der Stadtverwaltung vorgelegt werden. Darin sollen für die einzelnen Ämter im Rathaus spezielle Maßnahmen vorgeschlagen werden, um etwa die faire und transparente Vergabe von Aufträgen oder Genehmigungen zu sichern. Nach der sogenannten Stadtwerke-Affäre vor vier Jahren hatte das Rathaus die Regeln gegen Korruption bereits verschärft: So müssen Mitarbeiter zum Beispiel jedes Geschenk für mehr als 25 Euro ausnahmslos zurücksenden und Einladungen für Empfänge oder Feste genehmigen lassen.

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