Verkaufsoffene Sonntage in Potsdam: Shoppen an bis zu zehn Sonntagen im Jahr
Brandenburgs Landesregierung legt Gesetzentwurf zu verkaufsoffenen Sonntagen vor: In Potsdam könnten Geschäfte an sechs Sonntagen im Jahr öffnen. Bei den Betroffenen kommt der Vorschlag ganz unterschiedlich an.
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Potsdamer könnten künftig an zehn Sonntagen im Jahr in der Stadt einkaufen. Das sieht der am Dienstag veröffentlichte Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Linke im Landtag vor. Demnach darf es stadtweit bis zu fünf verkaufsoffene Sonntage geben. An einem weiteren Sonn- oder Feiertag können Geschäfte anlassbezogen in einem von einer Veranstaltung betroffenen Teilgebiet öffnen. Damit ist dann die Sonntagsöffnung für dieses Teilgebiet verbraucht. Diese Möglichkeit räumt der Gesetzentwurf bis zu fünf Mal im Jahr ein. Unter dem Strich soll so jede Verkaufsstelle an maximal sechs Sonntagen öffnen dürfen. Anfang des Jahres hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten angekündigt.
Potsdam hat sich in der Vergangenheit für mehr verkaufsoffene Sonntag eingesetzt - und war mehrfach damit gescheitert. In den vergangenen Jahren hatte die Stadt mehrfach Satzungen vorgelegt, die eine Ladenöffnung an mehr als sechs Sonntagen vorsahen und war damit am Widerstand des Landesarbeitsministeriums gescheitert. 2015 wurde sogar die von der Stadt erlassene Satzung in letzter Minute vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gekippt.
Unterschiedliche Interessen der Beschäftigten und der Potsdamer
Dementsprechend froh ist man nun im Rathaus über die Gesetzesinitiative des Landes. „Der vorliegende Vorschlag ist ein guter Kompromiss“, so der Leiter der Wirtschaftsförderung, Stefan Frerichs. Wichtig sei auch, dass mit dieser Gesetzesänderung die von der Stadtverwaltung geforderte Rechtsklarheit für alle Beteiligten geschaffen werde. Nun könne den unterschiedlichen Interessen der Beschäftigten, des lokalen Einzelhandels sowie den Potsdamern und ihren Gästen entsprochen werden.
Bei den Betroffenen kommt der Vorschlag indes ganz unterschiedlich an: Der Entwurf sehe eine Ausweitung der Sonntagöffnung vor, so die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Das ist ein Kniefall vor dem Einzelhandel“, sagte Bezirksgeschäftsführerin Susanne Feldkötter den PNN. Dabei sei der Sonntag durch das Grundgesetz geschützt. Beschäftigte von Einzelhandelsketten könnten wegen der geplanten Regelung künftig an mehr als sechs Tagen arbeiten müssen. Betroffen seien vor allem Frauen, so Feldkötter. Für Alleinerziehende sei die Sonntagsarbeit eine zusätzliche Belastung, weil Kitas nicht geöffnet seien. Verdi will den Gesetzentwurf nun prüfen und behalte sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Landesregierung habe einen Schritt auf die Kaufleute zugemacht
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg beurteilte den Entwurf in einer ersten Reaktion zurückhaltend positiv. „Es kommt Bewegung in die Sache“, so Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen. Es sei ein Kompromissangebot. Die Landesregierung habe einen Schritt auf die Kaufleute zu gemacht. Bevor man sich abschließend positioniert, soll der Entwurf jedoch noch im Verband diskutiert werden.
Das noch geltende Ladenöffnungsgesetz erlaubt bis zu sechs verkaufsoffene Sonntage. Welche das sind, regeln die Kommunen in eigenen Verordnungen. Den Entwurf der Verordnung für das Jahr 2017 hat die Stadtverwaltung bereits in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. „Sollte die Gesetzesänderung bereits für 2017 gültig werden, so werden wir prüfen, ob eine entsprechend angepasste Verordnung mit regionalen Sonntagsöffnungen für 2017 oder erst für 2018 erarbeitet und vorgeschlagen werden soll“, so Wirtschaftsförderer Frerichs.
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